Hallo zusammen,
ich schildere euch/ Ihnen mein folgendes Problem, bei dem ich einen Rat brauche...
Die Kostengrundentscheidung im Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil lautet:
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
- bis zum 09.04.2024: 19.121,65 €
- bis zum 11.06.2024: 20.188,15 €
- ab dem 12.06.2024 (Beklagte zu 2. hat sich im Termin der Erledigungserklärung des Klägers hinsichtlich des Räumungsanspruchs angeschlossen): 12.028,15 €.
Termin hat am 12.06.2024 stattgefunden. Kläger war auch anwesend. Nach Aufruf der Sache hat der Klägervertreter den Räumungsantrag zurückgenommen, weshalb sich dann die Terminsgebühr auf 12.028,15 EUR reduziert hat, s.o.
Kläger meldet nun Terminsgebühr über den Streitwert von 20.188,15 € an.
Er wurde darauf hingewiesen, dass der Streitwert ab dem 12.06.2024 auf 12.028,15 € festgesetzt worden ist und dass er, sofern er seinen KFA nicht insoweit berichtigen möchte, das Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG anregen muss.
Das wollte er aber nicht, er hat lediglich geantwortet, dass ja die höhere Gebühr entstanden ist und er daher an seinem Antrag festhält. Er wurde mehrfach auf § 33 RVG hingewiesen...
Ein Verfahren nach § 33 RVG hat er aber nicht angeregt.
Ich habe daraufhin den KFB insoweit erlassen, dass ich die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer teilweise abgesetzt habe, bis auf den Betrag von 12.028,15 EUR. (Ob das so richtig ist, lassen wir erstmal außerfrage.. das weiß ich nicht, aber der KFB ist ja jetzt auf der Welt....)
Daraufhin kam natürlich ein RM (sofortige Beschwerde)...
Ab jetzt bin ich fraglos.
Abhilfe? Eigentlich hat er ja recht.. der Streitwert ist über den höheren Wert entstanden.. aber dann gibt es ja noch das Problem, dass ich keinen KFB/ keine Abhilfe über den höheren Wert der Terminsgebühr machen möchte, ohne dass es ein Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG ab....
oder aus dem Grund, dass ich nicht höher festsetzen darf eine Nichtabhilfe? mit der Begründung, dass er das Verfahren nach § 33 RVG ja trotz mehrfacher Aufforderung hierzu nicht angeregt hat.....
oder KFB aufheben? wenn ja, warum?
Ich freue mich, eure/ Ihre Gedanken hierzu zu hören.
Danke!
LG, Lisa