Mein Erblasser hat vor Jahrzehnten einen Erbvertrag mit einer Frau geschlossen, mit der er nicht verheiratet war. Inhalt war eine gegenseitige Erbeinsetzung, das Rücktrittsrecht nach § 2293 BGB wurde ausdrücklich vorbehalten.
Jahre später erklärt der Erblasser vor einem Notar von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, noch ein paar Jahre später schreibt er sein handschriftliches Testament mit mehreren (anderen) Erben. Einer der Erben reichte eine Kopie einer Zustellungsurkunde vom GVZ ein, mit welcher bescheinigt wird, dass einer Verwandten der Erbvertragspartnerin eine Ausfertigung des notariellen Rücktritts zugestellt wurde. Der Notar, welcher den Rücktritt beurkundet hat praktiziert nicht mehr, der Notar, welcher vom ZTR als Verwahrstelle angegeben wurde konnte nur eine beglaubigte Abschrift des Rücktritts vorlegen, aber nichts zu einer Zustellungsurkunde.
Der Rücktritt wird erst mit Zugang beim Vertragspartner wirksam, reicht als Nachweis dafür diese Kopie der Zustellungsurkunde? Der Erbe, welcher diese eingereicht hat, wollte die damalige Vertragspartnerin anschreiben mit der Bitte um Bestätigung, dass sie die Urkunde erhalten hat, diese meldet sich aber nicht.
Danke im Voraus