Flurbereinigung Rangänderung

  • Hallo,

    ich soll im Flurbereinigungsverfahren neue Dienstbarkeiten eingetragen. Die Dienstbarkeiten sollen nach dem Ersuchen im Rang vor den Rechten in Abt. III eingetragen werden. Kann die Eintragung des Vorrangs dann aufgrund des Ersuchens erfolgen oder benötigt man hierfür Rangrücktrittserklärungen der Gläubiger?

    Danke im Voraus :)

  • Grundsätzlich bräuchtest Du neben der Rangrücktrittserklärung der Gläubigerin auch noch die Zustimmung der Eigentümerin.

    Im Flurbereinigungsverfahren hat diese Prüfung bereits stattgefunden, sodass Du nur noch eintragen musst, worum Dich die Flurbereinigungsbehörde gebeten hat. Das macht die Flurbereinigung ja so beliebt bei uns RechtspflegerInnen! :flucht:

    Bei einem Briefrecht bräuchtest Du allerdings den Brief.

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