Hallo,
ich soll im Flurbereinigungsverfahren neue Dienstbarkeiten eingetragen. Die Dienstbarkeiten sollen nach dem Ersuchen im Rang vor den Rechten in Abt. III eingetragen werden. Kann die Eintragung des Vorrangs dann aufgrund des Ersuchens erfolgen oder benötigt man hierfür Rangrücktrittserklärungen der Gläubiger?
Danke im Voraus ![]()