Hallo!
Habe einen Antrag auf Bestätigung eines KFBs als Europäischer Vollstreckungstitel liegen.
Nun habe ich allerdings Folgendes Problem:
Die Zustellung des KFBs erfolgte in Irland mittels intern. Einschreiben nebst Rückschein. Ein Rückschein ist nie zur Akte gelangt. Lediglich die Sendungsverfolgung kann eingesehen werden. Zudem kann man sich auf der ausländischen Seite eine Datei herunterladen, aus welcher sich ergibt, wer der Zusteller war und welche Sendungsnummern zugestellt wurden. Die digitale Unterschrift des Zustellers ist hieraus auch erkennbar. Allerdings fehlt insoweit eine konkrete Angabe der "gewählten Form der Zustellung". Der Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sieht dies allerdings auch vor. Entspr. weiß ich nicht, ob es sich um eine Hinterlegung des Schriftstücks im Briefkasten oder eine der anderen Formen handelt.
Ich bin generell überfragt, was dieses gesamte Thema angeht.
Kann ich die Bestätigung dennoch erlassen?
Worauf muss man noch achten?
Kann das (erste) Formular auf der Seite https://webgate.ec.europa.eu/e-justice/270/…ent_order_forms im Anschluss einfach ausgefüllt werden und die Geschäftsstelle verbindet es mit dem KFB?
Bin für jede Hilfe dankbar!