Hallo,
folgender Sachverhalt liegt mir gerade vor:
Ich habe den beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor ein paar Monaten erlassen (Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO).
Nun kam eine Email vom Schuldner an die allgemeine Poststellen-Email. In dieser beantragt er eine Ratenzahlung, da er noch eine Frau und drei weitere Kinder habe.
Vom Gläubiger damals gab es keine Info, dass es weitere unterhaltsberechtigte Personen gibt. Es ist ist somit kein weiteres Kind etc. berücksichtigt worden.
Ich entscheide ja nicht über Ratenzahlungsgesuche. Aber ich weiß ja nun, dass der pfandfreie Betrag theoretisch falsch ist.
Ich bin ein wenig überfordert, wie ich nun mit dem dargestellten Sachverhalt umgesehen soll
Ob ich das als entsprechenden Antrag auslege, dass die Kinder zu berücksichtigen sind?
Vllt könnt ihr mir helfen. Danke ![]()