Der Großvater eines vor ca. zwei Monaten geborenen Kindes teilt mit, dass seine Tochter und Mutter des Neugeborenen zu 100 % schwerbehindert ist und beantragt das Sorgerecht für seinen Enkel. Genauere Angaben werden nicht gemacht.
Meines Erachtens ist hier erst zu ermitteln, ob die Kindsmutter geschäftsfähig ist oder nicht. Somit wäre der Richter zuständig.
Wie seht Ihr das?