Nach Kostenfestsetzungsantrag und entgangenen Beschluss wurde von der Gegenseite Erinnerung eingelegt das die Fahrtkosten um 5€ wegen weniger km zu kürzen sind.
Entscheidung erging, dass die Fahrtkosten um 5€ gemindert werden aber die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Kläger.......
Das kann doch nicht sein??