Hallo, ich habe einen Beratungshilfeschein für die die Beratung bzgl. etwaiger Unterhaltsansprüche gegen die Kindseltern erteilt. Nun rechnet der Anwalt jeweils für beide Elternteile gesondert ab. Kann er das oder handelt es sich um eine Angelegenheit?
Ich habe bereits im Lissner/Dietrich/Schmidt nachgeschlagen, jedoch behandelt dieser nur die Fälle von mehreren Unterhaltsgläubigern bzw. mehreren Kindern.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.