Hallo,
Ich habe eine Frage zur Tabelle:
Der IV hat die die Forderung festgestellt, ein anderer Gläubiger bestritten.
Wie lautet der Prüfvermerk ?
Vom IV festgestellt, vom Tab.Gl. XY bestritten oder nur vom Tabellengläubiger XY bestritten?
Hier wird es wohl auf eine Klage hinauslaufen.
Ich meine das letztere, wenn ich § 179 InsO lese, bin mir aber nicht ganz sicher, weil es hierzu wohl unterschiedliche Meinungen gibt.
Vielen Dank für die Hilfe!
Schönes Wochenende !
LG Biene