Hallo Kollegen,
Vorsicht, Anfängerfrage:
Ich habe im Auftrag eines Mandanten Klage eingereicht und die Gegenseite hat sofort der Klage entsprochen.
Dann folgte ein Beschluss:
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, nachdem die Parteien übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben und die Beklagte schriftlich die Übernahme der Kosten erklärt hat.
Dann habe ich meine Kosten eingereicht.
Jetzt schreibt das Gericht:
„Der Gegenpartei wurden lediglich die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die eingereichte Kostenrechnung weist lediglich Beträge auf, welche im vorgerichtlichen Verfahren entstanden sind. Die Kosten der vorgerichtlichen Vertretung sind nicht tituliert und können somit gemäß §§ 103ff. ZPO nicht festgesetzt werden.“
Kapiere ich nicht. Hat jemand einen Tip?
Grüße Thomas