Liebe Gemeinde,
an einem schönen Montag (08.09.) hatte ich (auswärts in der Frühe) einen Versteigerungstermin. Am Samstag(06.09.!!!) ist über beA eine Erinnerung mit Vollstreckungsschutzantrag sowie weiteren Anträgen eingegangen. (Höhere Verzinsung durch abweichende Versteigerungsbedingungen, Verweis auf § 57 ff. ZVG, Vollmacht, Verkehrswert (Gutachten ist ja bereits im Februar 2025 erstellt worden und somit (aufgrund der Marktlage) völlig veraltet und somit um 10 % abweichend usw.) Kommt vielleicht dem einen oder anderen bekannt vor.
Allerdings hatte ich keine Kenntnis von dieser Einlassung. Diese war zwar bei Gericht eingegangen wurde mir aber über mein Postfach nicht zugetragen.
Darauf wird jetzt herumgeritten....in der Zuschlagsbeschwerde.
Dadurch, dass ich auch keine Kenntnis von dem Antrag auf abweichende Versteigerung (Verzinsung von 8% über den Basiszinssatz) hatte, konnte ich natürlich auch kein Doppelausgebot machen.
Hat da jemand eine Idee oder gar Rechtsprechung?