Moin zusammen
Ich habe gerade folgenden Fall:
Ersteher hinterlegt das Meistgebot nach § 49 Abs. 4 ZVG.
Nach Abhaltung des Verteilungstermines ersucht mich das zuständige Versteigerungsgericht um Herausgabe des Hinterlegungsbetrages.
Die Herausgabe aufgrund eines gerichtlichen Ersuchens ist bei uns in Niedersachsen in § 16 NHintG geregelt. Bisher unkompliziert. Die Ersuchen, die ich in der Vergangenheit erhalten habe, waren im Original vom Rechtpfleger unterschrieben und gesiegelt worden.
Nun hat die eAkte bei uns Einzug gehalten. Das Ersuchen wurde jetzt qualifiziert elektronisch signiert an mich übersandt worden. Eine eigenhändige Unterschrift und der Dienstsiegelbeidruck fehlen.
Ich habe dies beanstandet. Das Versteigerungsgericht meint aber, dass sein Ersuchen den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Ich habe immer gelernt, dass Ersuchen stets eigenhändig zu unterschreiben und zu siegeln sind.
Könnt ihr mir da weiterhelfen...
Lieben Dank!