Bausparverträge: Ergänzungsbetreuung und Genehmigung?

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall, der mich aktuell ins Grübeln kommen lässt:

    Die Betreuerin ist die Mutter der Betreuten. Die Betreute hat noch einen Bruder. Der Ehemann der Betreuerin (= Vater der Kinder) ist vor einiger Zeit verstorben. Es ist gesetzliche Erbfolge eingetreten, sodass die Mutter und ihre beiden Kinder Erben geworden sind. Nun hat die Mutter vor, einen vorhanden Bausparvertrag (1) zu kündigen, da sie das Guthaben dazu nutzen möchte, Modernisierungsmaßnahmen (Heizung und Bad) an dem in Erbengemeinschaft befindlichen Haus vorzunehmen.

    Zudem gibt es einen weiteren Bausparvertrag (2), der an ein Vorausdarlehen gekoppelt ist, welches nunmehr "umgeschuldet" werden und die beiden Kinder in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Aktuell liefe dieser Vertrag auf die Ehefrau und "Erbengemeinschaft des Erblassers".


    Meine Fragen nun:

    Würdet ihr hier die Möglichkeit eines Interessenskonflikts als gegeben sehen? Sollte eine Ergänzungsbetreuung eingerichtet werden?

    Wenn ja, wären die Verfügungen des ErgB in jedem Fall genehmigungspflichtig.

    Wenn nicht, sehe ich eine Genehmigungspflicht hinsichtlich der Mutter als Betreuerin tatsächlich nur hinsichtlich einer Umschuldung des Vertrages, der ja im Falle einer "Vertragserneuerung" dann eine langjährige vertragliche Bindung der Betreuten i.S.d. § 1853 S.1 Nr.1 BGB darstellen würde (?).

    Ist für sich genommen das Eintreten der Betreuten in den Vertrag überhaupt (ggfls. gem. § 1854 Nr. 4 BGB) genehmigungspflichtig? Schließlich ist die Betreute als Miterbin kraft Ihrer Stellung als solches in diesen Vertrag eingetreten, oder nicht?


    GROßES DANKE im Voraus!

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