Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einem Nachlassverfahren hat der Rechtsanwalt einer der Beteiligen die Geschäftswertfestsetzung beantragt.
Ein Erbscheinsantrag etc liegt nicht vor, ein Erbschein wird auch nicht benötigt. Die Sache wird vor dem Zivilgericht stretig werden (Streit bzgl. Vermächtnissen).
Ich hatte so einen Fall noch nicht und vielleicht liegt die Antwort auf der Hand und ich mache da ein "Problem" wo keines ist, aber bin ich als Rechtspflegerin für die Festsetzung zuständig oder ist der Richter zuständig?
Ich hoffe ja innerlich, dass ich das an den zuständigen Richter abgeben kann ![]()
Vielen Dank für eure Hilfe!