Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • Bergschadensersatzverzicht

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Folgende kostenrechtliche Frage hinsichtlich einer Nutzungsdienstbarkeit bzgl. eine Energiegewinnungslage von Wasserstoff mittels einer 30MW-Elektrolyseuranlage:

    Gemäß den Ausführungen von Tiedtke, MittBayNot 2010, 444 nimmt er zur Grundlage zur Berechnung des Nutzwertes pro Jahr mit der Einspeisevergütung pro Kwh an. Nehmen wir im Fall von n grünem Wasserstoff ca. 40c je KWh an. Dann wäre das bei einer jährlichen Nennleistung von ca. 3.000 Tonnen produziertem Wasserstoff im Jahr ~ 99.000.000 KWh (3.000t *1.000 = 3.000.000kg x 33 kWh/kg) zu je 40c = 39.600.000 EUR; danach nimmt Tiedtke gemäß seiner Berechnung 3% des Nutzungswertes des Grundstücks nach § 52 Abs. 6 GNotKG an, also 1.188.000 EUR Jahresnutzungswert. Das einzutragende Recht ist von unbeschränkter Dauer, also x 20 Jahre = 23.760.000 EUR Wert der Dienstbarkeit. Könnte das eine Berechnungsmethode sein, was meint Ihr?:gruebel:

    (So viele von diesen Mega-Elektrolyseuren gibt's nicht in Deutschland und der Investitionswert der gesamten Anlage ist mit knapp 400Mio EUR anzunehmen :teufel:)

  • Die Nennleistung kann man nicht nehmen (genau wie bei Solaranlagen). Da müssen die Dokumente zur erwarteten jährlichen Leistung und die vereinbarte Vergütung her. Die gibt's, und die bekommst Du auch, wenn Du die Beteiligten wissen läßt, dass sonst wie oben beschrieben geschätzt werden wird.

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  • Hallo, fällt euch eine schlagwortartige Bezeichnung für folgende Dienstbarkeit ein? :

    Deutsche Glasfaser... GmbH ist berechtigt Technikräume (sog. Point of Presence) auf dem dienenden Grdst., bzw. einer Teilfläche des dienenden Grundstücks, aufzustellen und Telekommunikationslinien in den Untergrund des vorbezeichneten Grdst. zu verlegen, zu belassen, zu unterhalten und zu betreiben und ggf. zu erneuern.

    Soweit zur Ausübung der Rechte erforderlich, ist die Berechtigte auch befugt, die Grundstücke zu betreten und zu befahren.

  • Hallo, fällt euch eine schlagwortartige Bezeichnung für folgende Dienstbarkeit ein? :

    Deutsche Glasfaser... GmbH ist berechtigt Technikräume (sog. Point of Presence) auf dem dienenden Grdst., bzw. einer Teilfläche des dienenden Grundstücks, aufzustellen und Telekommunikationslinien in den Untergrund des vorbezeichneten Grdst. zu verlegen, zu belassen, zu unterhalten und zu betreiben und ggf. zu erneuern.

    Soweit zur Ausübung der Rechte erforderlich, ist die Berechtigte auch befugt, die Grundstücke zu betreten und zu befahren.

    Würd es wahrscheinlich ähnlich machen wie bei einer Umspannstation "Recht auf Errichtung und Betrieb eines Technikraumes sowie Leitungsrecht nebst Nutzungs- und Zugangsrecht [ggfs. mit] Bau-, Nutzungs- und Pflanzbeschränkung" (das hat man ja in der Regel bei Kabel auch noch).

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Wenn die Rechtsabteilung der Firma so gut ist wie deren Subunternehmer, die quer durch die Republik Chaos hinterlassen, würde es mich nicht wundern wenn das Bebauungsverbot vergessen wurde

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