Abschaffung des verbeamteten Gerichtsvollzieherwesens

  • "Das Bundesinnenministerium hat beschlossen, die Fahndung nach Personen und deren Festnahme im Wege des Outsourcing an Privatfirmen zu vergeben. Man habe festgestellt, die Fahndung nach Personen sei sehr personalintensiv und die Festnahme mit hohen Risiken für die Beamten verbunden. Deshalb sollen derartige Tätigkeiten künftig bundesweit ausgeschrieben werden. Im Erfolgsfall wird eine Pauschale gezahlt, deren Höhe von der gesuchten Person, deren zu erwartender Strafe und der Möglichkeit der Einleitung eines Strafverfahrens abhängt." Ironiebutton aus.




    Du hast "tot oder lebendig" vergessen ... :eek:



    ..und der Möglichkeit der Einleitung eines Strafverfahrens...

  • Zitat


    das erscheint mir gut vertretbar, wenn dem gläubiger dadurch eine schnellere (und damit effizientere) vollstreckung zur verfügung steht.


    Ja und genau das ist mit Sicherheit nicht zu erwarten. Die Leute die das glauben haben von der Zwangsvollstreckung und von der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher nicht die geringste Ahnung. Eigentlich glauben die das auch nicht. Das ist lediglich eine Argument um Handel und Gewerbe die Erhöhung der Gebühren schmackhaft zu machen.:cool:

  • Zitat


    das erscheint mir gut vertretbar, wenn dem gläubiger dadurch eine schnellere (und damit effizientere) vollstreckung zur verfügung steht.


    Ja und genau das ist mit Sicherheit nicht zu erwarten. Die Leute die das glauben haben von der Zwangsvollstreckung und von der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher nicht die geringste Ahnung. Eigentlich glauben die das auch nicht. Das ist lediglich eine Argument um Handel und Gewerbe die Erhöhung der Gebühren schmackhaft zu machen.:cool:



    Kann ich nur zustimmen! Allerdings stört mich immer, dass das Leistungsgefälle der GV/OGV zur Zeit so groß ist. Einige haben die Zeichen der Zeit immer noch nicht begriffen und "erledigen" lieber rasch (63er oder Pfandstand mit Abschieben der RZ an den Gläubiger), statt mit etwas mehr Aufwand Gelder im Ratenweg reinzuholen. Damit liefert man zu viele Argumente gegen das verbeamtete Gerichtsvollzieherwesen und macht sich in gewisser Weise selbst entbehrlich.

  • Man muss das Problem von zwei Seiten betrachten. Ein PB billigt RZ und damit längere Erledigungszeiten, der/die andere eben nicht.
    Ich z.B. mache Raten, wo immer es geht, auch über die sechs Monate hinaus. Das heißt aber auch, dass ich mehr Rückstände habe, als eigentlich normal ist. Mein PB stellt mir dies nicht aus. Es gibt aber auch PB die zuviel Ratenzahlungen beanstanden und die Akten als Rückstände zählen und d. Koll. dies bei der Geschäftsprüfung ausstellen.
    Es gibt aber auch RA die keine Raten genehmigen, aus welchem Grund lasse ich einmal dahin gestellt.
    Allerdings gibt es auch Kollegen, die generell keine RZ genehmigen.

  • BMJ-Pressemitteilung vom 11.05.2007:

    Zypries gegen private Gerichtsvollzieher

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich heute gegen den vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens ausgesprochen.

    Der am heutigen Tag gefasste Beschluss der Länderkammer geht auf eine Initiative Niedersachsens, Baden-Württembergs, Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns zurück, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Gerichtsvollzieher sollen demnach künftig keine Beamten, sondern Beliehene sein, die unter Staatsaufsicht tätig werden.
    „Gerichtsvollzieher vollstrecken Gerichtsentscheidungen und nehmen damit hoheitliche Aufgaben wahr, die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in erheblichem Maße betreffen können. Man muss bedenken, dass Gerichtsvollzieher zur Erfüllung ihrer Aufgaben im äußersten Fall sogar körperliche Gewalt anwenden dürfen. Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten“, verdeutlichte Zypries ihre erheblichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens würde darüber hinaus für die Betroffenen eine Kostenerhöhung von durchschnittlich über 200 Prozent mit sich bringen. Dadurch werde riskiert, dass ein Gläubiger bei kleineren Geldschulden darauf verzichte, seine berechtigte Geldforderung vollstrecken zu lassen, weil er von den hohen Kosten – die er vorab zu tragen hat - abgeschreckt sei.

    Die Bundesjustizministerin plädiert statt der geplanten Neuorganisation des gesamten Gerichtsvollzieherwesens für eine Verbesserung des geltenden Systems. Vollstreckungsabläufe könnten durch die Einrichtung von Vollstreckungsbüros, deren Infrastruktur mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen würden, sowie Leistungsanreize im Gerichtsvollzieherkostengesetz und eine Verbesserung der Sachaufklärung optimiert werden. Die Sachaufklärung dient der Ermittlung der allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung befasst, steht kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeit.

  • Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung befasst, steht kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeit.



    Wobei diese Arbeitsgruppe m.W. nur die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorziehen will. Diese soll demnächst die allererste Vollstreckungsmaßnahme sein. Naja, ich glaub da nicht so recht an den Erfolg...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich glaube das sowieso bald alles nicht mehr...dieses ewige Herumgerühre in bestehende und laufende Systeme. Es kann ja nur noch bergab gehen.

  • Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes vom Mai 2010 gegen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsvollzieherwesens (BT-Drs. 17/1225) findet sich hier:

    http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata…ink/1000713.htm

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (14. Mai 2010 um 10:43) aus folgendem Grund: Schreibfehler beseitigt

  • Und HIER die Position des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes.
    Inhalt: Beleihungsmodell nur Hand in Hand mit Aufgabenerweiterungen und Neuregelung des Kostenrechts sowie Reform der Ausbildung. Und nicht zu vergessen in Verbindung mit einer finanziellen Absicherung.

  • Ich habe auch ein bischen das Problem mit den hoheitlichen Aufgaben, wie der DRiB. Mal sehen, wann der Rest auch noch ausgegliedert wird.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich wäre dafür, dann konsequenterweise auch gleich beliehene Richter in die Welt zu setzen.

    Und im Ernst: Wer braucht schon Abgeordnete. Sparen wir uns doch das Ganze! Wir beleihen Unternehmen u. a., die jetzt für uns die Gesetze machen (genauer: Wir beleihen sie jetzt offiziell damit). Das Geld dafür kommt von beliehenen Steuereintreibern (Steuerpächter nannte man das einmal). Das Ganze wird von beliehenen Staatsaufsichtlern stichprobenartig geprüft, soweit nicht ohnehin die Presse und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das alles argwöhnisch beäugen. Letzterer kann sich damit aber nicht eingehend beschäftigen, weil er in einer Flut von Klagen wegen des zwischenzeitlich wieder eingeführten Faustrechts untergeht. Wer braucht schon den Staat...

    (Ich hoffe, die Ironie kommt ausreichend zum Ausdruck...)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat von Amun

    Ach, das war ironisch gemeint!:teufel:


    :2weglach::2weglach:

    Das gesamte Argumentieren ist auch hier frist-, form- und sinnlos, weil jegliche Reform, die angeblich zu besseren Ergebnissen führen soll, mit der alleinigen Prämisse, Geld zu sparen, angestrengt wird. Gerade kann man im Beck-blog neu lesen, dass auch die Beratungshilfe umgekrempelt werden soll, weil die Kosten "auf ein zumutbares Maß zurückgeführt werden sollen". Ein weiteres Beispiel, unter welchen Voraussetzungen die "Verbesserungen" zu sehen sind. Verbunden mit den Erfahrungen der letzten Jahre (RVG, FamFG...) kann man sich an den 5 Fingern abzählen, was uns erwartet, egal wer von Reformmaßnahmen betroffen ist. Und es wird auch zukünftig - wie immer - kein Geld da sein. Das gesamte System ist eine Volksverarsche ersten Ranges!

    Wenn dann irgendwann gar nichts mehr geht, können wir uns ja evtl. von den Griechen einen Teil "unseres" Geldes für teure Zinsen leihen, um notwendige Verbesserungsmaßnahmen zu finanzieren, damit jede der Sektionen der Justiz überhaupt noch am Laufen bleibt.

  • Zitat von Amun

    Ach, das war ironisch gemeint!:teufel:


    :2weglach: :2weglach:

    Das gesamte Argumentieren ist auch hier frist-, form- und sinnlos, weil jegliche Reform, die angeblich zu besseren Ergebnissen führen soll, mit der alleinigen Prämisse, Geld zu sparen, angestrengt wird. Gerade kann man im Beck-blog neu lesen, dass auch die Beratungshilfe umgekrempelt werden soll, weil die Kosten "auf ein zumutbares Maß zurückgeführt werden sollen". Ein weiteres Beispiel, unter welchen Voraussetzungen die "Verbesserungen" zu sehen sind. Verbunden mit den Erfahrungen der letzten Jahre (RVG, FamFG...) kann man sich an den 5 Fingern abzählen, was uns erwartet, egal wer von Reformmaßnahmen betroffen ist. Und es wird auch zukünftig - wie immer - kein Geld da sein. Das gesamte System ist eine Volksverarsche ersten Ranges!

    Wenn dann irgendwann gar nichts mehr geht, können wir uns ja evtl. von den Griechen einen Teil "unseres" Geldes für teure Zinsen leihen, um notwendige Verbesserungsmaßnahmen zu finanzieren, damit jede der Sektionen der Justiz überhaupt noch am Laufen bleibt.



    Die Wort sind hart, aber auch wahr. Es ist teiilweise wirklich zum Jammern. Die Politik ist so kreativ im "Sparen". Besser wäre doch zu überlegen, ob man Verfahren entschlacken und vereinfachen kann. Ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn könnte da wirklich helfen.

    :teufel:

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Tja... statt sich Gedanken über die Verfahrensdauer zu machen, wäre evtl. erst mal ein Gedanke an die offenbar nicht wenigen Rechtsmittelmöglichkeiten des FamFG sinnvoll gewesen, deren jedes einzelne zwar seinen Sinn haben mag, gleichzeitig aber fast die Frage aufwirft, ob das FGG mit seinem vergleichsweise simplen Strickmuster überhaupt rechtsstaatlich-verfassungsgemäß gewesen sein kann...

    Wer einen § 352 Abs. 1 FamFG kreiert, wird aber wohl sein Heil eher in weiteren Regelungen als in ihrer Entschlackung suchen.

    Ich frage mich langsam, wie unsere Vorfahren bloß ohne all diese Regelungen überlebt haben können. Unfassbar!

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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