Dann fehlt es an dessen Bewilligung. Wenn die Bewilligung ausdrücklich nur vom Veräußerer erklärt wurde, dann kann in dem Antrag des Erwerbers nicht ebenfalls eine Bewilligung erblickt werden.
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So sehe ich es auch. Der Notar ist jedoch anderer Meinung
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Ich habe aus dem (lange zurückliegenden Studium) noch was im Ohr von "der Antrag ist die stärkste Form der Bewilligung".
Ob der Notar darauf hinaus will???
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Der in der Form des § 29 GBO gestellte Antrag kann nur dort die stärkste Form der Bewilligung sein, wo diese nicht ausdrücklich erklärt wurde. Soll der Antrag zugleich die Bewilligung ersetzen, dann setzt dies voraus, dass die Bewilligung nicht bereits erklärt wurde. Das wurde sie vorliegend aber, allerdings vom Veräußerer, der gegen sich selbst keinen Anspruch haben kann und mit der Umschreibung des Eigentums auf den Erwerber die Bewilligungsmacht verliert. Und die Vorlage der fehlenden Bewilligung des unmittelbar Betroffenen kann nicht im Wege der Zwischenverfügung aufgegeben werden. Falls die Urkunde die ausdrückliche Erklärung enthält, dass alle Anträge nur gemeinsam vollzogen werden dürfen -oder sich das stillschweigend aus den Gesamtumständen ergibt- würde ich im Wege der Zwischenverfügung aufgegeben, den Antrag auf Eintragung der Rück-AV zurückzunehmen, damit den übrigen Anträgen stattgegeben werden kann, andernfalls würde ich den Notar zu der Absicht anhören, den Antrag auf Eintragung der Rück-AV mangels Bewilligung des Erwerbers zurückzuweisen.
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Wie würdet ihr entscheiden, wenn bei einer Rückerwerbsvormerkung ein Rangvorbehalt eingetragen werden soll. Hier aber zwar die Vormerkung durch den Erwerber bewilligt und beantragt wird, jedoch nicht der Rangvorbehalt. Rangvorbehalt wurde durch den Übergeber bewilligt und durch Übernehmer beantragt.
Hier könnte zunächst die AV eingetragen werden und eine logische Sekunde später in die Veränderungsspalte der Rangvorbehalt.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
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Wenn der künftige Vormerkungsberechtigte den Rangvorbehalt bewilligt, muss zunächst die Vormerkung durch Eintragung zur Entstehung gelangen und danach der Rangvorbehalt eingetragen werden. Das wird aber nicht dadurch erreicht, daß bei gleichzeitiger Freigabe des Falls der Rangvorbehalt in der Veränderungsspalte vermerkt wird. Bei echter zeitversetzter Eintragung geht das aber.
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