Aus gegebenen Anlass (Thema "Suche Rechtsprechung") habe ich mich bei einem Verlag erkundigt:
Anfragen bzgl. Rechtsprechung oder Aufsätzen aus Fachzeitschriften etc. müssen aus urheberrechtlichen Gründen abgelehnt werden.
Aufsätze sind in Gänze urheberrechtlich geschützt. Auszüge davon dürfen nur im Wege und in den engen Grenzen des üblichen Zitats veröffentlicht werden, d.h. insbesondere unverändert und mit Quellenangabe.
Entscheidungen sind in der Form, wie sie vom Gericht erlassen werden, zwar gemeinfrei. Bei der Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift werden sie jedoch bearbeitet, sodass an dem an sich gemeinfreien Text ein durch die Bearbeitung begründetes Urheberrecht - gerade auch bezügl. der Gründe - entsteht. Amtl. Leitsätze sind gemeinfrei, vom Einsender oder der Schriftleitung gebildete können sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein.
Dies bedarf eingehender Prüfung, sodass grundsätzlich sicherheitshalber vom urheberrechtlichen Schutz eines Leitsatzes ausgegangen werden sollte, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass es sich um einen amtl. Leitsatz handelt.
Das Einstellen von Abhandlungen oder Rechtsprechung, die einer Fachzeitschrift entnommen sind, durch User ist - sofern es sich nicht um ein bloßes Zitat handelt - nicht zulässig.
Einzige saubere Lösung: Das betreffende Heft, in dem die Entscheidung oder der Aufsatz enthalten ist, kann über den Buchhandel oder beim Verlag bezogen werden. Ggf. fertigt der Verlag - als Inhaber des Verlagsrechts (= alleiniges Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung) - kostenpflichtige - Kopien.
Ich bitte um Beachtung! Danke.
Siehe auch:
Darf ich Aufsätze etc. oder Teile davon ins Forum einstellen?
Anfragen nach Übersendung von Aufsätzen etc.