Hallo alle zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen. Ich soll einen PKH- Beschluss und einen Scheidungsantrag nach Kasachstan zustellen. Im ZRHO-Länderteil steht leider nur, dass es keinen Länderteil für Kasachstan gibt . Un nu??? Hat einer ne Idee??? Habe mal eine Zustellung nach Thailand veranlasst, da war aber wenigstend eine Anleitung im Länderteil.
Bin für Anregungen und Vorschläge dankbar.
AnnetteG
Auslandszustellung nach Kasachstan
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AnnetteG -
18. März 2008 um 12:41
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Tja, da musst Du dann den umständlichen Weg nehmen (ich glaube, es ist der diplomatische, bringe das mit dem justitiellen aber immer durcheinander):
Über LG (zur Prüfung), JM, Botschaft, zuständige Behörde Kasachstan
Daher:
Übersendungsschreiben an LG
Begleitschreibe an JM (2x, da LG es 1x behält)
Begleitschreiben an Botschaft (3x, da LG + JM es je 1x behält)
Antrag auf Zustellung an die zuständige Behörde mit zweifacher Übersetzung (in Deutsch 5x, 1x LG, 1 x JM, 1 x Botschaft, 2x vor Ort)
Zuzustellende Unterlagen nur zweifach mit zweifacher Übersetzung
Anschreiben an -
supi, dankeschön :o)))
Dann werde ich das jetzt mal auf den Weg bringen
AnnetteG -
Vielleicht hilft Dir mein letzter Fall in Kasachstan ja, die Zustellung erfolgt jetzt direkt über die Prüfungsstelle an die Botschaft, nicht mehr über das MJ (s. Anlage), und die Botschaft hat seit November auch eine neue Anschrift (wie viele Exemplare benötigt werden, habe ich noch nie auf die Reihe bekommen, das ist aber bei uns durchgegangen,vielleicht auch aus Nettigkeit...) :
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
ul. Kosmonawtow 62, Mikrodistrikt Chubary, 010000 Astana
KASACHSTAN
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Familiensache
Maria./. Alexander
bitte ich, die anliegenden SchriftstückeTerminsladung vom 09.01.08 mit Anlage Hinweise
Aufgabe zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
beglaubigte Abschrift des Antrags auf Ehescheidung und auf Prozesskostenhilfe vom 15.11.07
jeweils 2-fach –
an den Antragsgegner:
..... 050000 Almaty, Kasachstan,
formlos in eigener Zuständigkeit zuzustellen und einen Nachweis über die durchgeführte Zustellung nach hier zurückzusenden.
Der Zustellungsempfänger besitzt ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit und spricht sehr gut deutsch, Übersetzungen sind deshalb nicht erforderlich.
Richterin am Amtsgericht -
Hierzu habe ich auch ein wenig Unterstützung nötig.
1.Nehme ich bei einem Zustellungsersuchen nach Kasachstan auch die Vordrucke ZP 720, 721? Ja oder ?
2.In der ZRHO steht, dass das Ersuchen "an das zuständige Gericht" zu richten ist. Trage ich das so in den Vordruck ein, oder muss ich eine Adresse irgendwie suchen?
Die Adresse der Botschaft und ein Beispiel für ein Schreiben dahin habe ich ja Dank dieses Threads nun schon gefunden.
3. Ist diese Adresse noch aktuell? Unterschreibt das Schreiben an die Botschaft der Richter? Ich hätte das glattweg selber gemacht.:)
Vielen Dank schon mal -
Botschaftsadressen findest Du auf der Seite des AA unter http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/co…tungenListe.pdf.
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Oh, danke FED, was es doch alles gibt
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Hierzu habe ich auch ein wenig Unterstützung nötig.
1. Nehme ich bei einem Zustellungsersuchen nach Kasachstan auch die Vordrucke ZP 720, 721? Ja oder ?
2. In der ZRHO steht, dass das Ersuchen "an das zuständige Gericht" zu richten ist. Trage ich das so in den Vordruck ein, oder muss ich eine Adresse irgendwie suchen? Da steht "An das zuständige Gericht" und so würde ich es übernehmen (nur die Gänsefüßchen weglassen natürlich;)).
Die Adresse der Botschaft und ein Beispiel für ein Schreiben dahin habe ich ja Dank dieses Threads nun schon gefunden.
3. Ist diese Adresse noch aktuell? ja, s. o. S. 73 Unterschreibt das Schreiben an die Botschaft der Richter? Wenn der die Zustellung haben will, würde ich es ihn machen lassen. Er ist dann für mich das ersuchende Gericht. Ich hätte das glattweg selber gemacht.:)Vielen Dank schon mal
Gruß in den Süden...
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Vielen Dank aus dem Süden
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Zur Info falls sich mal noch jemand damit herumplagt:
Die Rechtshilfe mit Kasachstan läuft vertragslos, daher ist das Zustellungsersuchen formlos zu stellen, nix also mit Vordrucken ZP 720 oder so.;)
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Hallo in die Runde,
ich benötige kollegiale Unterstützung
In einer F-Sache soll eine Antragsschrift nach Kasachstan zugestellt werden. Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 ist seit dem 01.06.2016 anwendbar.
Gehen die Unterlagen dennoch über die Prüfstelle (adressiert an die Zentrale Behörde, nebst Formblatt ZRH 1 + Übersetzungen),
oder kann ich via Einschreiben/Rückschein zustellen? Der Verweis auf § 50 ZRHO verwirrt mich.
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Eine Postzustellung ist in Kasachstan nicht möglich, da Kasachstan keine Erklärung gem. Art. 10 HZÜ abgegeben hat und damit keine Gegenseitigkeit besteht.
Und ansonsten Ersuchen an die Zentralstelle wie immer und das über die Prüfstelle.
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Dankeschön!
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