Zustellungsvertreter nach § 6 ZVG

  • Welche Personen werden als Zustellungsvertreter nach § 6 ZVG andernorts eingesetzt ?
    Rechtsanwälte, Kollegen etc. ?
    Und wie erfolgt bei der Einsetzung von Rechtsanwälten später die Abrechnung der Vergütung ? Pauschale oder nach dem RVG ?
    Rechnet der RA nach dem RVG ab, bekommt er (Gegenstandswert = Verkehrswert) u.U. für relativ wenig Aufwand viel Geld !

  • Hallo, ich verlange von der Gläubigerin grundsätzlich eine Haftungsübernahme. Der Vertreter rechnet dann direkt mit der .... ab, es wird dem Gericht erklärt, dass der Staatskasse keine Kosten durch die Bestellung entstehen. Gilt auch für Nachtragsliquidation.

  • Wir haben hier zwei bis drei Rechtsanwälte, die wir beauftragen, seit die geschäftsstelle die Tätigkeit nicht mehr übernimmt und fordern einen Kostenvorschuss bzw.Kostenübernahme von der Gläubigerin an. Haben einen Stundensatz ausgemacht.

  • Zur Vergütung siehe zB auch hier

    Als Gericht nehme ich meine Zwangsverwalter (den "Mist" müssen sie mitmachen, wenn sie weiter bestellt werden wollen :teufel:)

    An Vergütung ist hier auch bei RAen 50 € (+ ggf. Umsatzsteuer) pro Sache -nicht pro Stunde- üblich. Dafür heften die RAe die Sachen aber auch nur ab und ermitteln in der Regel nicht.

  • Bei uns müssen auch alle Zwangsverwalter dran glauben. Geld wird dafür in der Regel nicht verlangt, einige ermitteln sogar recht erfolgreich. :daumenrau

    Die EB's von Kai kommen aber auch immer sehr zuverlässig und schnell zurück ;)

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

  • Dazu hab ich ein Problem: Der Schuldner ist verschwunden. In einem Block von 20 Zwangsverwaltungsverfahren wurde ein ortsansässiger RA zum ZUstellungsvertreter bestellt.
    Nun bekomme ich eine weitere Kiste voll Zwangsverwaltungsverfahren gegen denselben Schuldner und stelle fest, dass hier der RA, der für den Schuldner in anderen Verfahren zum ZU-Vertreter bestellt ist, der Zwangsverwalter ist.

    Nun bin ich im Zweifel: einerseits möchte ich, dass die ZU-Vertretung für denselben Schuldner in ein und derselben Hand liegt. Andererseits hat es "Geschmäckle", gerade den Zwangsverwalter zum ZU-Vertreter zu bestellen.

    Was ratet Ihr mir?

  • Wie Anta. Ich würde komplett einen Neuen bestellen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Der ZU-Vertreter muß m.E. eine von Gericht und Gläubiger unabhängige Person sein.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Bei uns wurde auch einige Zeit lang der Zwangsverwalter zum Zustellvertreter gemacht, sofern nötig. Seit einige Kollegen in dieser Konstellation Ärger damit hatten, bestelle ich nur noch unabhängige Zustellvertreter.
    Wir nehmen die auch aus dem Pool der Zwangsverwalter...

  • Bei uns wurde auch einige Zeit lang der Zwangsverwalter zum Zustellvertreter gemacht, sofern nötig. Seit einige Kollegen in dieser Konstellation Ärger damit hatten, bestelle ich nur noch unabhängige Zustellvertreter.
    Wir nehmen die auch aus dem Pool der Zwangsverwalter...




    ...und wie wird abgerechnet ? :gruebel:
    Verweise dabei ganz dezent auf meine Ausgangsfrage ! :)

  • Unsre Zwangsverwalter = Zustellvertreter sind lieb bzw. gut erzogen :D, die rechnen nur ab wenn sie den Vertretenen auch ermitteln. Und dann glaube ich nach Zeitaufwand. (hatte das lange nicht :oops:)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Hallo,

    ich muss mich mal hier anhängen. Ich bin seit Anfang des Monats nun meine Betreuungssachen los und darf K und L bearbeiten :)

    Nun ist ein Schuldner, der hier das eine oder andere Verfahren laufen hat, verstorben. Die ersten potentiellen Erben haben bereits ausgeschlagen, für die übrigen läuft die Frist. Einen Nachlasspfleger gibt es (noch) nicht. Nun habe ich in meinen K-Verfahren meist den Zwangsverwalter der zugehörigen L-Akte als Zustellungsvertreter bestellt (habe ich mir bei meinem Vorgänger so abgeguckt und auch nichts gefunden, dass das unzulässig wäre).

    Nun habe ich aber ein L-Verfahren, wo die Bank den Antrag auf Zwangsverwaltung zurückgenommen hat. Für die Zustellung des Aufhebungsbeschlusses bräuchte ich doch auch wieder einen Zustellungsvertreter, richtig? Den Zwangsverwalter würde ich hier wegen möglicher Interessenkollision ausschließen. Da der Schuldner hier Eigentümer zu 1/2 war, käme die zweite Eigentümerin in Betracht. Diese ist aber die geschiedene Frau des Verstorbenen, also vielleicht auch eher ungünstig. Die zweite Frau des Schuldners hat das Erbe vor dem Nachlassgericht bereits ausgeschlagen, käme für mich also auch nicht in Betracht.

    Könnt ihr mir vielleicht den einen oder anderen Tipp zur Auswahl eines Zustellungsvertreters geben? Worauf sollte ich achten? (Falls die Frage sehr blöd ist, tut es mir leid. Ich bin, wie gesagt, noch ganz neu auf dem Gebiet :oops: )

    Hilflose Grüße

    Lynn

  • Entweder du nimmst einen Zustellvertreter, der das profesionell als solcher macht. Da gibt es sogar einen netten Kollegen hier im Forum - schau mal bei Kai nach :D. Oder du nimmst einen anderen Zwangsverwalter. So machen wir das hier. Die Zwangsverwalter sind auch die Zustellvertreter und machen das auch klaglos. Den Zwangsverwalter aus der L-Sache würde ich in der K-Sache sowieso nicht bestellen, denn du brauchst doch auf jeden Fall auch in der L-Sache den Zustellvertreter. Oder wo lasst ihr die Vergütungsbeschlüsse? Wenn der Schuldner in der K verschwunden ist, dann in der Regel ja auch in der L.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Mein Schuldner ist ja tot. Die Problematik mit dem Zwangsverwalter in der K-Sache habe ich auch erst vorhin bei der Recherche in der L-Sache bemerkt. Bisher besteht aber ja noch die Hoffnung, dass wir bis zur nächsten Handlung in der L-Sache einen Erben haben. Und wenn es der Fiskus ist. Mal sehen.

    Mein Problem bei diesem Schuldner ist auch, dass jeder meiner örtlichen Zwangsverwalter in einem anderen Verfahren mal mit ihm in Berührung gekommen ist. Ich tendiere aktuell sehr stark dazu, einen externen Zustellungsvertreter für sämtliche Verfahren zu nehmen. Werde heute Nachmittag die entsprechenden Telefonate führen :)

    Vielen Dank für die Hilfe :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!