Da frage ich mich aber, worin du den Sinn des Zustellungsvertreters siehst.
Zustellungsvertreter nach § 6 ZVG
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@ araya
Eigentlich sehe ich im "Zustellungsvertreter" gar keinen Sinn; akzeptieren kann ich ihn, wenn er für jemanden bestellt wird, der von der Versteigerung nicht beeinträchtigt ist - also für den Berechtigten oder den Gläubiger eines bestehen bleibenden Rechts. Soweit aber einem Beteiligten ein Rechtsverlust durch die Versteigerung droht, muss er so vertreten sein, dass der Vertreter alle Möglichkeiten für den Vertretenen ausschöpfen kann und darf, die das formelle und materielle Recht dem Vertretenen gewährt. Deshalb besteht in den Fällen immer m. E. ein Fürsorgebedürfnis, um die Bestellung von Abwesenheits- oder Nachlasspfleger zu rechtfertigen.
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Das mag ja grundsätzlich richtig sein. Es wurde aber vom Gesetzgeber ausdrücklich anders geregelt und Kommentare und Entscheidungen tragen das auch.
Andererseits sollte aber auch jeder wissen, wenn er Begünstigter eines eingetragenen Rechts ist und selbst dafür Soge tragen, dass er auch entsprechend behandelt werden kann. Und sei es nur, dass er sich ordentlich ab- und anmeldet.
Auch Erben haben die Möglichkeit, das zu wissen, indem der Erblasser seine Papiere ordentlich hatte und so vom Erben gefunden werden können. Und wenn es einen unbekannten Erben gibt, gibt es andere Möglichkeiten ja. -
Zitat
Andererseits sollte aber auch jeder wissen, wenn er Begünstigter eines eingetragenen Rechts ist und selbst dafür Soge tragen, dass er auch entsprechend behandelt werden kann. Und sei es nur, dass er sich ordentlich ab- und anmeldet.
Auch Erben haben die Möglichkeit, das zu wissen, indem der Erblasser seine Papiere ordentlich hatte und so vom Erben gefunden werden können. Und wenn es einen unbekannten Erben gibt, gibt es andere Möglichkeiten ja.Genau das meine ich auch, ich hätte es nur nicht so schön wie Araya formulieren können. Sicher kennt jeder von uns Fälle, in denen besonders clevere Beteiligte meinen, durch Verschleierung Ihrer Anschrift das Verfahren verzögern zu können.
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Wie hoch sind bei euch die Vergütungen für den Zustellungsvertreter?
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Unserer nimmt immer 100,00 € plus Auslagen und Mehrwertsteuer
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Unserer nimmt immer 100,00 € plus Auslagen und Mehrwertsteuer
unser ebenso (vielleicht haben wir ja den selben), wenn es mehrere Sachen zu den selben Personen gibt, dann gibts auch manchmal eine niedrigere Pauschalgebühr...
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meiner orientiert sich an den unteren Stundensätze eines Zwangsverwalters und kommt so auch etwa auf 100 €
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