"Der Bundesrat will Kosten sparen. Deshalb sollen Hartz-IV-Empfänger künftig auf Beratungshilfen verzichten. Linke und Grüne kritisieren das Vorhaben als unsozial.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen Hartz-IV-Empfänger und andere Bedürftige künftig weniger finanzielle Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten bekommen." Hier geht´s weiter.
Ich hoffe dieses Thema gibt´s noch nich....
Bundesrat will Beratungshilfe für Hartz-IV-Empfänger einschränken
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Finde ich persönlich enen Schwachsinn, denen Leuten, die sich sowieso nichts leisten können die letzte Möglichkeit zu nehmen sich gegen irgendeine Willkür zu nehmen.
Herzlichen Glückwunsch, demjenigen, der sich so einen Schwachsinn ausdenkt. -
Finde ich persönlich enen Schwachsinn, denen Leuten, die sich sowieso nichts leisten können die letzte Möglichkeit zu nehmen sich gegen irgendeine Willkür zu nehmen.
Herzlichen Glückwunsch, demjenigen, der sich so einen Schwachsinn ausdenkt.
Jein. Das ist ja wohl der Entwurf, der hier schon ma diskutiert wurde. Das bedeutet ja keine Abschaffung der Beratungshilfe, sondern eine konsequentere Prüfung der Voraussetzungen. D.h. vor allem die Mitwirkungspflicht.
Ich hatte gestern wieder eine Duskussion mit einem Rechtsanwalt wegen "Überprüfung der Nebenkostenabrechnung 2007". Der legt plausibel dar, dass die Prüfung für einen juristischen Laien eigentlich unmöglich ist. Und deshalb ist Beratungshilfe angesagt.
Aber: Der Alleinstehende Arbeiter, 1.000 € netto, bekommt keine Beratungshilfe. Und muss sich überlegen, ab er 100 - 200 € für eine Beratung und ggf. ein Schreiben des Anwalts in die Hand nimmt. Also 1/10 bis 1/5 seines Einkommens. Und wird sich wohl selbst damit auseinandersetzen.
Bei vielen SGB II - Empfängern (und deren Rechtsanwälten ) heißt es hingegen, dass kann der Mandant ohnehin nicht, da muss man Jurist sein. Daher Beratungshilfe. Macht 10 €. Der alleinstehende SGB II bekommt inkl. Miete (muss der Arbeiter ja auch zahlen) so irgendwas zwischen 500 - 600 €. Ihn kostet die anwaltliche Vertretung also 1/50.
Und hier zu kombinieren, nämlich einerseits die Mitwirkung weiter in den Vordergrund zu bringen und andererseits aufzuzeigen, dass Rechtsvertretung Geld kostet, halte ich nicht für falsch.
P.S.: Die Schlagzeile ist einfach nur reißerisch. Mit dem eigentlichen Inhalt hat es nicht viel zu tun und außerdem betrifft es nicht nur Leistungsbezieher. -
Hallo
ich sehe die Sache differenziert. Es gibt durchaus Bereiche, in denen ist ein Anwalt sinnvoll und beim Bezug von Sozialleistungen auch angebracht. Vorallem sollte man den Blickwinkel etwas ändern. Bekomme ich ein amtliches Schreiben ins Haus lese ich dies genau, sind dort Vorschriften aufgeführt, die ich nicht kenne lese ich die auch nach. Dann beurteile ich den Sachverhalt wie man es in x-Klausuren gelernt hat. Entsprechend reagiere ich. Viele andere Leute sehen.. oh Schreiben von der Behörde xy, bekommen Panik wenn sie §§ sehen und rennen zum Anwalt, der verweißt dann häufig zur RAST mit der Bitte einen Beratungshilfeschein zu bringen und dann sind die Leute plötzlich verzweifelt wenn der Schein nicht erteilt werden soll...
Allerdings sollte es nicht angehen, wie ich es in der Ausbildung erlebt habe, daß sich Menschen ihr ganzes Leben über den RA nebst Beratungshilfeschein regeln lassen.
Genauere Prüfung setzt aber auch immer wieder mehr Zeit voraus- und die haben wir doch im Endeffekt nicht.
Bin mal gespannt was letztlich draus wird -
denn am Geld kann es nicht liegen, jenes ist offenbar im Überfluss vorhanden,
wenn man sich die Nachrichten gegenwärtig anhört/ansieht,
soeben war von wirtschaftskrisenbedingt geschätzen Bürgschaften/Kosten
in Höhe von 250 bis 350 Milliarden €, die die Gesellschaft aufbringen wird,
die Rede an Banker, die verantwortungslos diese Milliarden verspielt und veruntreut haben,und dann soll hier "gespart " werden? Heute zu Spässchen aufgelegt ?
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Ich denke, das ist aus dem im Grundgesetz gesicherten sozial-/ rechtssaatlichen Prinzip heraus nicht möglich.
Sinn der BerH ist es doch, sozial schwachen Personen die Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, in dem sie Möglichkeit erhalten, sofern die Voraussetzungen des BerHG vorliegen, ihre Rechte zu verfolgen oder sich dagegen zu verteidigen. Mir ist nicht bekannt, dass es sich bei unrechtmäßigen Vorgehen der ARGE um geringere oder schwerwiegendere Dinge handelt, als in anderen Rechtsgebieten.
Für mich steckt hinter diesem Gedanken eher, dass eine Behörde geschützt werden soll, von deren (leider viel zu oft vorhandener) Inkompetenz man selbst von staatlicher Seite überzeugt ist.
Traurig... -
@creglingen:ich würde mal bezweifeln, dass der durchschnittlich gebildete Bürger ohne spezielle Rechtskenntnisse in der Lage ist, amtliche Schreiben komplexerer Art nachzuvollziehen oder in seiner Gänze zu verstehen. Und das Lesen der Gesetzestexte hilft da auch meist nicht weiter. Dein Posting resultiert aus einem Wissenshorizont, den viele Menschen nicht haben und den du auch nicht voraussetzen solltest.
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Der beabsichtigte Eigenanteil entspricht einer halben Stange Zigaretten, dem Monatspreis von Premiere, einem kleinen Einsatz im Onlinecasino oder 6 Minuten Handytelefonie mit der Flirtline.... und sollte als Gegenleistung für die Aushändigung des Beratungshilfescheins direkt beim AG gezahlt werden müssen.
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Es geht mir auch nicht darum die Beratungshilfe abzuschaffen oder ähnliches. Und in vielen Bereichen geht es wirklich auch nicht ohne anwaltliche Beratung und daher auch nicht ohne Beratungshilfeschein.
Was mich halt stört, ist das sich viele Menschen halt gar nicht mal die Mühe machen die Schreiben zu lesen und zu verstehen.
Vor meiner Rechtspflegerausbildung war ich Geschäftsstellenbeamter bei einer Staatsanwaltschaft auf der Ermittlungsabteilung. Eine meiner gar nicht mal so seltenen Tätigkeiten war es den Anrufern den Inhalt der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügungen zu erklären. Und da war sehr oft die Antwort, ich hab das Schreiben noch nicht ganz gelesen, da stehen so § drin, da hab ich gedacht es ist besser ich rufe mal an.
Und das ist mein Ansatzpunkt, Schreiben nicht lesen ist das eine, Schreiben nicht verstehen das andere. Und ich denke es ist nicht zuviel verlangt das amtliche Schreiben zumindest mal zu lesen und mal drüber nachzudenken. Das man den § 170.II StPO z.B. als außenstehender eher nicht versteht ist dann schon okay. -
Der beabsichtigte Eigenanteil entspricht einer halben Stange Zigaretten, dem Monatspreis von Premiere, einem kleinen Einsatz im Onlinecasino oder 6 Minuten Handytelefonie mit der Flirtline.... und sollte als Gegenleistung für die Aushändigung des Beratungshilfescheins direkt beim AG gezahlt werden müssen.
Hallo Tommy,
es würde mich schon interessieren wie Du einem ALG - II - Empfänger der Nichtraucher, Nichttrinker, Nicht - TV - Besitzer, Nicht - Online - Spieler und Nichtflirter am Telefon ist diese Erhöhung des Eigenanteils erklären möchtest.
Soll der Nichtflirter der seine Frau liebt und lieber mit ihr Sex hat als am Telefon rumzumachen nun auf hören mit ihr Sex zu haben weil die Erhöhung des Eigenanteils ja im Prinzip einer Packung der Pille entspricht.
Denn nur ein verantwortungsbewusster Hartzer verhütet wohl.
Oder willst Du ihm die "Chemnitzer Studie über den wahren Hartz - IV - Bedarf" empfehlen um ihm Wege zur Sparsamkeit aufzuzeigen?
Nee,nee hier wird versucht auf Kosten der Ärmsten Geld zu sparen. Und zwar in ganz perfider Weise. Einmal spart man die Kosten für Beratungshilfe und Sozialgerichte. Und zum anderen werden die Kosten gespart die die Arge'n zahlen müssten wenn der klagewütige ALG - II - Empfänger auch noch den Prozess vor dem Sozialgericht gewinnt.
Ebenso wird es doch im Insolvenzrecht diskutiert. Die paar 13 € im Monat hat man doch ohne weiteres über wenn man Hartz - IV - Empfänger ist.
Hier wird den armen Menschen ein vom Grundgesetz garantiertes Recht auf Chancengleichheit vor den Gerichten durch die kalte Küche der Kostenersparnis entzogen.
Wahrscheinlich ist den Initiatoren dieser Aktion zu peinlich dass so sehr viele Prozesse vor den Sozialgerichten zugunsten der ALG - II - Empfänger ausgehen.
Natürlich kann man solche Blamagen verhindern wenn man die potentiellen Kläger einfach durch das Auflegen hoher Hürden an der Klage hindert.
Mit freundlichem Gruß
Studierender -
Zunächsteinmal ändert sich nicht viel durch die beabsichtigte Reform. Die meisten Änderungen sind eher geringfügig, bloße Klarstellungen (Definition der Mutwilligkeit) oder betreffen das Verfahren.
Der erhöhte Eigenanteil fällt übrigens nur dann an, wenn der Antragsteller nach der Beratung auch eine Vertretung will, die vielfach schlicht unnötig ist und nur aus Bequemlichkeit in Anspruch genommen wird.
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creglingen: Deiner Antwort auf mein Posting würde ich nun allerdings ohne Einschränkung zustimmen.
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Ich hoffe dieses Thema gibt´s noch nich....
Doch und zwar hier
Im Übrigen finde ich die höhere Eigenbeteiligung durchaus angemessen.
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@Studierender
Du hast ja bestimmt recht!
Die Kontoauszüge, die die Antragsteller vorlegen, sagen aber zum allergrößten Teil was anderes. -
Hallo Tommy,
es würde mich schon interessieren wie Du einem ALG - II - Empfänger der Nichtraucher, Nichttrinker, Nicht - TV - Besitzer, Nicht - Online - Spieler und Nichtflirter am Telefon ist diese Erhöhung des Eigenanteils erklären möchtest.
Wer Anwaltskosten zahlen muss, muss auf etwas anders verzichten!
Das muss jeder, Harzler oder nicht!
Wenn er darauf nicht verzichten will, ist der Anwalt eben nicht wichtig genug! -
Es klingt hier, als wolle der Gesetzgeber direkt gegen Leute vorgehen die Leitungen nach SGB II bekommen - das stimmt so aber nicht; es geht um alle Antragsteller der BerH
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Seltsam, dass hier immer von Hatz IV gesprochen wird . Im Gesetzesentwurf habe ich das nicht gelesen.
Ach, ich vergaß. Oma mit 650 € Rente und 200 € Warmmiete in der unsanierten Platte (von denen gibt es mehr als man denkt) bekommt ja ohnehin keine Beratungshilfe, weil sie keine PKW-Raten zahlt, bei der Salamanderbank (oder so) keinen Verbraucherkredit hat und auch keine Handyschulden abzahlt.
Der Entwurf festigt den Selbstzahlervergleich. Und das halte ich für legitim.
Edit: @TiKa::abklatsch Warst ein bisschen schneller ... -
Es klingt hier, als wolle der Gesetzgeber direkt gegen Leute vorgehen die Leitungen nach SGB II bekommen - das stimmt so aber nicht; es geht um alle Antragsteller der BerH
Nun dann nennen wir es ein bischen anders.
Der Gesetzgeber beabsichtigt gegen die Menschen vorzugehen die sich eine Beratung mal eben nicht aus der Portokasse leisten können.
Ein Schelm, wer da vorrangig an ALG - II - Empfänger denkt.
Mit freundlichem Gruß
Studierender -
Nun dann nennen wir es ein bischen anders.
Der Gesetzgeber beabsichtigt gegen die Menschen vorzugehen die sich eine Beratung mal eben nicht aus der Portokasse leisten können.
Ein Schelm, wer da vorrangig an ALG - II - Empfänger denkt.
Mit freundlichem Gruß
Studierender
So langsam wirds lächerlich. Schüler, Studenten, Rentner, Geringverdiener / Niedriglohnsektor, Hausfrauen & -männer ....
Es soll vermieden werden, dass morgens um 11, also kurz nach dem Aufstehen, ein Brief aus dem Briefkasten genommen wird und um 11:30 ein Beratungshilfeantrag gestellt wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. -
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Nun dann nennen wir es ein bischen anders.
Der Gesetzgeber beabsichtigt gegen die Menschen vorzugehen die sich eine Beratung mal eben nicht aus der Portokasse leisten können.
Ein Schelm, wer da vorrangig an ALG - II - Empfänger denkt.
Das wirkliche Leben (siehe Grisu) sieht doch ganz anders aus. Gehe mal (auf einem größeren Gericht) ein paar Wochen in die Beratungshilfe, dann siehst Du was ich meine. -
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