Die hier im Forum aktiven RAe mögen mir verzeihen, dass ich insb. die Formulierung der Spitze(n) gegen die Anwaltschaft auf Bl. 618 rechte Spalte Mitte gelungen finde.
Da die wenigsten hier die Zeitschrift beziehen, werden sie uns kaum treffen
Die hier im Forum aktiven RAe mögen mir verzeihen, dass ich insb. die Formulierung der Spitze(n) gegen die Anwaltschaft auf Bl. 618 rechte Spalte Mitte gelungen finde.
Da die wenigsten hier die Zeitschrift beziehen, werden sie uns kaum treffen
Die hier im Forum aktiven RAe mögen mir verzeihen, dass ich insb. die Formulierung der Spitze(n) gegen die Anwaltschaft auf Bl. 618 rechte Spalte Mitte gelungen finde.
was sacht er denn?
Es ging um die Regelung, dass künftig noch klarerherausgestellt werden soll, dass eine Vertretung nur liquidiert werden kann, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung nicht selbst in der Lage diese sich selbst zu vertreten. Die Autoren weisen darauf hin, dass diese Bestrebungen in der Anwaltschaft sehr kritisch gesehen wurde und geben die Bedenken der RAe zum Besten. Insbesondere würden nach den Stellungnahmen der RAK usw. so die Voraussetzungen hinsichtlich der Vertretung geändert werden. Es müsse aber zu Beginn des Mandats/Verfahrens klar sein, ob auch die Gewährung von Beratungshilfe die Vertretung umfasse oder nicht.
Dann folgt Folgendes: "Die Kritik der Anwaltschaft überrascht. Der Gesetzesentwurf enthält in § 2 Abs. 1 BerHG-E keine Änderung der Voraussetzungen für die BerH durch Vertretung. Schon jetzt besteht gem. § 2 Abs. 1 BerHG die Beratung nur "soweit erforderlich" in Vertretung. Soweit der Begriff der Erforderlichkeit nunmehr in § 2 Abs. 1 S. 2 BerHG-E definiert wird, kodifiziert er lediglich die bisherige Rechtslage. [...] Der Gesetzesentwurf stellt damit in § 2 Abs. 1 BerGH-E nur eine Voraussetzung der BerH klar, die auch schon jetzt vom geltenden Recht gefordert, möglicherweise aber nicht immer hinreichend erkannt und beachten wird. Die Kritik der Anwaltschaft belegt die Notwendigkeit der gesetzlichen Präzisierung." (Fettung von mir)
Mir kommt es überhaupt nicht darauf an, dass sich das gegen die Anwaltschaft richtet (indirekt dürfte dies auch eine Kritik an den Rpfl. sein, die immer auch die Vertretung mit bewilligen, obwohl diese nicht erforderlich war). Ich fand einfach den Aufbau und die Formulierung sehr auf den Punkt und den gesamten Aufsatz einfach gut (sowohl was den Inhalt als auch den Stil angeht). Ich weiß, man kann mich offenbar mit ganz simplen Sachen erfreuen...
@Ernst: ich finde, der Autor hat völlig Recht; in diesem Punkt sind wir beide ja auch :einermein. Die geplante Änderung bringt allen Rechtssicherheit und Klarheit. Fälle wie bei "Kostenrisiko beim Anwalt?" sind dann ausgeschlossen.
In BaWü wären übrigens kaum mehr Reformen notwendig. Da gehen die Zahlen rapide runter -> bei bestehender rechtslage
In BaWü wären übrigens kaum mehr Reformen notwendig. Da gehen die Zahlen rapide runter -> bei bestehender rechtslage
Dank Dir, oder wie :D?
In BaWü wären übrigens kaum mehr Reformen notwendig. Da gehen die Zahlen rapide runter -> bei bestehender rechtslage
Dank Dir, oder wie :D?
sowas würde ich nie behaupten. Ih denke es liegt daran, dass früh etwas unternommen und insbeondere der Rechnunshof da war
In NRW hat der Landesrechnungshof auch geprüft. Landesweit steigen die Zahlen dennoch weiterhin...
Es soll jedoch auch Gerichte geben (räusper), an denen die Zahlen stagnieren, bzw. rückläufig sind.
In NRW gibt es 128 Amtsgerichte. Bei 14 davon war die durschnittliche Vergütung im Verhältnis von 2005 zu 2006 (leicht) rückläufig, wobei bei den restlichen Gerichten im gleichen Zeitraum eine Kostenexposion zu verzeichnen war.
In NRW hat der Landesrechnungshof auch geprüft. Landesweit steigen die Zahlen dennoch weiterhin...
wann ?
Bei uns 2006!
Dazu findet in BaWü ein reger Austausch statt.
Ob der Rechnungshof da war oder nicht, ist mir ziemlich egal. Deren Meinung nehme ich zur Kenntnis, ändere deswegen an meiner Vergabepraxis aber nichts.
Bei uns war der LRH in diesem Jahr.
Was die sagen, interessiert mich in meinen Verfahren nicht.
Grundsätzlich kann ich nur sagen, dass wir dieses Jahr bei der PKH einen neuen Höchstand bei den Ausgaben haben werden.
Ich hoffe nur, dass die Landeskasse bald ein umfassenderes Beschwerderecht bekommt.
Alles anzeigenBei uns war der LRH in diesem Jahr.
Was die sagen, interessiert mich in meinen Verfahren nicht.
Grundsätzlich kann ich nur sagen, dass wir dieses Jahr bei der PKH einen neuen Höchstand bei den Ausgaben haben werden.
Ich hoffe nur, dass die Landeskasse bald ein umfassenderes Beschwerderecht bekommt.
Sehr richtig, schließlich sind wir unabhängig. Von einer Verwaltungsdienststelle habe ich mir noch nie vorschreiben lassen, wie ich warum zu entscheiden habe. Wenn die BerH-Kosten steigen, könnte das auch an Hartz 4 liegen. Seit der Einführung haben sich die Kosten der Beratungshilfe verdreifacht.
[/quote]
sowas würde ich nie behaupten. Ih denke es liegt daran, dass früh etwas unternommen und insbeondere der Rechnunshof da war[/quote]
Die Aussage von Diabolo deckt sich (leider) mit unseren Erfahrungen hinsichtlich der Ablehnung von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch. Die erste Verschärfung erfolgte auch in unserer Region nach dem der Landesrechnungshof da war. Die zweite "Welle" der Verschärfung erfolgte letztes Jahr im Herbst. Der Flurfunk berichtete von einem BaWü-weitem Rechtspflegertreffen bei dem auch ein Vergleichsranking der einzelnen Amtsgerichte bei den Kosten für Beratungshilfe vorgestellt wurde (Diabolo möge korrigieren, falls dies nicht korrekt ist).
Nur zur Klarstellung: Ich lasse mir selbstverständlich auch nichts vom LHR oder sonst wem vorschreiben wie ich meine Arbeit zu machen habe. Mein Posting sollte lediglich dahingend als Antwort auf diabolos Posting verstanden werden, dass sich nach einer Prüfung durch den LHR die Fallzahlen und/oder Ausgaben reduzieren können, dies aber nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Eine Reduzierung der Fallzahlen/Ausgaben kann schließlich auch erfolgen, ohne dass der LHR sich einmischt.
@Ernst P: Ich wollte dich nicht in die Nähe der LRH-Hörigkeit stellen, kann ich mir bei dir auch ehrlich gesagt überhaupt gar nicht vorstellen
Naja, ein Kollege berichtete mir, das die tatsächlich bemängelt haben, dass wir uns an die BAG und LAG Rechtsprechung halten. Soviel zur Qualität des LRH.
@Ernst P: Ich wollte dich nicht in die Nähe der LRH-Hörigkeit stellen, kann ich mir bei dir auch ehrlich gesagt überhaupt gar nicht vorstellen
Naja, ein Kollege berichtete mir, das die tatsächlich bemängelt haben, dass wir uns an die BAG und LAG Rechtsprechung halten. Soviel zur Qualität des LRH.
Schon recht...
Ich sehe den LHR letztlich nur als das was ein m. E. auch (nur) ist: Eine Behörde die Zahlen zusammenträgt und diese an andere Behörde weitereleitet, damit sich die anderen Behörden überlegen können, ob und ggf. was sie mit dem nun vorliegenden Zahlen anfangen.
Interessant fand ich den Bericht durchaus. U. a. konnt man sein eigenes Gericht (bzgl. seinen LG Bezirk) mal mit den übrigen Gerichten/Bezirken vergleichen.
Aber ich glaube wir sind schon seit geraumer Zeit offtopic...
Zur Vervollständigung ein Hinweis: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts liegt jetzt dem Bundestag vor http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610997.pdf einschließlich der Stellungnahme der Bundesregierung, die doch gegen verschiedene Gegenstände des Entwurfs Bedenken erhebt.
Die zweite "Welle" der Verschärfung erfolgte letztes Jahr im Herbst. Der Flurfunk berichtete von einem BaWü-weitem Rechtspflegertreffen ...
Vielleicht gab es in Baden-Württemberg im Käseblatt ja tatsächlich eine Schlagzeile à la:
"Verschwörung aller Rechtspfleger in BaWü – Jetzt wird den Armen auch noch der Zugang zum Recht verwehrt".
Bei dem angesprochenen Rechtspflegertreffen, so es denn eines gab, gehe ich aber eher von einem Workshop zur Verfahrensoptimierung (s. anl. Bsp.) aus.
Auch in unserem OLG-Bezirk gibt es diese regelmäßig, zuletzt zum Thema RAST/BerH. Dabei werden aber keine Vereinbarungen getroffen, die die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspfleger betreffen (– solche können und dürfen auch gar nicht getroffen werden).
Zur Vervollständigung ein Hinweis: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts liegt jetzt dem Bundestag vor http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610997.pdf einschließlich der Stellungnahme der Bundesregierung, die doch gegen verschiedene Gegenstände des Entwurfs Bedenken erhebt.
vielleicht habe ich etwas übersehen, aber wenn man allen Bedenken Rechnung tragen wollte, bräuchte es keine Abstimmung im BT mehr..JEDE Änderung "begegnet Bedenken".
Erstmal Danke KlausR für den Hinweis.
die doch gegen verschiedene Gegenstände des Entwurfs Bedenken erhebt.
Wieso überrascht mich nicht nicht ?
Über gewisse Dinge wird man sicherlich reden können. Die geäußerten Bedenken belegen m. E. jedoch nur die Tatsache, dass die Bundesregierung von der eigentlichen Sache keine Ahnung hat (of geht sich von falschen Voraussetzungen aus und offenbar oft den Gesetzesentwurf nicht verstanden) und ist leider, was zu erwarten war, von den kommenden Wahlen gezeichnet.
Wenn ich altklug rüberkommen wollen würde, würde ich jetzt sagen: Ich hab`s ja gleich gesagt.
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