Testamentsvollstreckung - Ende d. Zeitablauf

  • Ich habe wieder einmal eine Frage:

    Wir haben eine Testamentsvollstreckung. Diese ist nunmehr durch Zeitablauf beendet ("der älteste Enkel ist 21 Jahre alt geworden").

    Muss nun eine Aufhebung beim AG beantragt werden und was ist mit dem Testamentsvollstreckerzeugnis? Dieses muss doch wohl auch dem AG zurückgegeben werden?

  • Die Testamentsvollstreckung endete von selbst mit dem Ablauf der im Zeugnis angegebenen Befristung und das Zeugnis selbst wurde nach § 2368 Abs.3 BGB kraft Gesetzes kraftlos. Zur Rückforderung des Zeugnisses vgl. Palandt-Edenhofer § 2368 Rn.10.

  • Wie handhabt ihr das in der Praxis?

    Nach Erteilung des TV Zeugnisses Akte regelmäßig auf Frist legen und nachfragen, ob das Amts beendet ist (wenn nicht gerade durch Ablauf eines bestimmten Zeitpunkts) oder weglegen?

    Wenn man sagt nach Beendigung müsse man das Zeugnis aus Rechtssicherheitsgründen zurück fordern, dann müsste man das ja im regelmäßigen Zeitabstand überprüfen?!

  • Dazu besteht nach meiner Ansicht kein Anlass, weil es für eine Abwicklungsvollstreckung keine gesetzliche Befristung gibt. Aber auch bei der Dauervollstreckung wird in aller Regel nicht in dieser Weise verfahren, weil sich an ein kraftlos gewordenes TV-Zeugnis kein gugläubiger Erwerb anschließen kann. Auch bei einer vom Erblasser verfügten kürzeren Dauer der Testamentsvollstreckung besteht kein Anlass, in dieser Hinsicht zu verfahren, weil sich die Befristung dann aus dem TV-Zeugnis selbst ergibt.

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