Parteiauslagenpauschale

  • Hallo,
    habe hier einen Antrag auf Kostenfestsetzung gem. § 104 ZPO. Beide Parteien waren durch RAe vertreten.
    Nun macht der Klägervertreter neben seinen Gebühren und Auslagen für die Partei geltend:
    - "allgemeine Parteiauslagenpauschale" in Höhe von 20 EUR als Aufwandsentschädigung für Telefon- und Portokosten der Partei
    - Fahrtkosten für Informationsgespräch der Partei beim Anwalt (Gerichtsort ist A, Anwalt niedergelassen ca. 40 km von A entfernt in C, Partei wohnt zwischen A und C in B)
    - Fahrtkosten der Partei zum Haupttermin von B nach A.

    Nun geht es mir vor allem um die "Parteiauslagenpauschale". Ist es bei Euch üblich, die Parteiauslagen zu pauschalieren, wenn ja, auf welcher Grundlage?
    :gruebel:

  • Nein. Entweder machen die Parteien konkrete (und nachvollziehbare) Auslagen geltend (Anreisekosten, Übernachtungskosten etc.) oder es gibt nichts.
    Telefonkosten und Portokosten hat jede andere durch einen RA vertretene Partei auch ;)

  • Ist es bei Euch üblich, die Parteiauslagen zu pauschalieren, wenn ja, auf welcher Grundlage?



    Für eine Parteiauslagenpauschale fehlt die gesetzliche Grundlage. Entweder du fragst den RA nach der gesetzlichen Grundlage, oder setzt diese Position direkt ab. Ich wäre für letzteres.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Wie die Vorschreiber, aber ich könnte mir denken, dass das Ansinnen mir folgender alter Klamotte zusammenhängt:

    OS
    1.-2. …

    3. Bei der Berechnung der – fiktiven – Informationsreisekosten ist auch eine Pauschale für Telefon- und Schreibkosten zu berücksichtigen.

    OLG Hamm, Beschl. v. 09.09.1986 – 23 W 401/86

    JurBüro 1987, 271 = juris (KORE 504258717)


    Eine Pauschale über 20 € hat das OLG Koblenz auch mal den Versicherungen zuerkannt: JurBüro 2003, 528

    Einmal editiert, zuletzt von 13 (31. Juli 2009 um 10:59)



  • Wäre die Partei nicht anwaltlich vertreten, hätte ich auch weniger Probleme damit, eine Pauschale festzusetzen.



    Wenn die Partei nicht anwaltlich vertreten ist, ist also egal wenn es für die Festsetzung keine gesetzliche Grundlage gibt.:gruebel:

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (28. Januar 2009 um 09:15)

  • Die Pauschale könnte sofern keine Konkretisierung der Auslagen nachgereicht wird bis zur Höhe der aktenkundigen Parteiporti berücksichtigt werden.:D

  • Hab nun auch so nen Fall auf dem Tisch. Mit entsprechender Rechtsprechung aus den Jahren 95-97.

    Dies ist ein Urteil des AG Coburg, Az. 14 C 1780/97;
    Urteile des OLG Bamberg 1 W 1/99 und 3 W 53/95

    Die Urteile in Schriftform habe ich leider nicht gefunden. Lehne aber auch wegen mangelnder Gesetzesgrundlage ab. M.E. ist immer die Angabe der km und die Angabe ob ein Verdienstausfall vorliegt oder nicht notwendig.

  • Viele Naturalparteien machen wie der gegnerische RA eine Pauschale für 20 EUR geltend. Ich nehme (wie oben auch schon ausgeführt) da eine Schätzung vor. Wenn es unklar ist, dann lasse ich die auch vortragen. Natürlich musste wissen, ob der Urlaub oder Verdienstausfall hatte. Je nachdem sind es 3 oder 17 EUR. Im übrigen sollte er es sowieso beziffern. Siehe auch § 103 II 2

  • Hat der RA eine gesetzliche Grundlage angegeben, nach der eine "Parteipauschale" geltend gemacht wird ? Die würde mich mal brennend interessieren. Vielleicht muss ich in der Verwaltung mal einen neue Schönfelder bestellen, falls die gesetzliche Grundlage in meinem noch nicht drin steht.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (6. August 2009 um 08:15)

  • Hat der RA eine gesetzliche Grundlage angegeben, nach der eine "Parteipauschale" geltend gemacht wird ? Die würde mich mal brennend interessieren. Vielleicht muss in der Verwaltung mal einen neue Schönfelder bestellen, falls die gesetzliche Grundlage in meinem noch nicht drin steht.


    Wenn es beruhigt: Ich glaube, das Geld kannste Dir sparen. :D

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