Hallo,
habe Ersteintragung des Vereins; der einzelvertretungsberechtigte Vorstand hat einem nichtvertretungsberechtigtem Vereinsmitglied Vollmacht zur Anmeldung erteilt.
Die Anmeldung wurde von diesem Mitglied auch in öffentlich beglaubigter Form vorgenommen, allerdings ist die Vollmacht nicht in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt, sondern nur das Gründungsprotokoll, aus dem die Bevollmächtigung hervorgeht.
§ 13 FGG wurde neu gefasst; findet er hier noch immer Anwendung?
§ 167 Abs. 2 BGB greift hier laut palandt nicht, weil die Vollmacht ein formgebundener Nachweis fürs Gericht ist.
Danke!
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Vielen Dank!
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Hallo,
kann sich ein Gründungsmitglied bei der Gründungsversammlung durch Vollmacht vertreten lassen oder ist dies in Hinblick auf § 38 S. 2 BGB nicht möglich?
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Hallo,
kann sich ein Gründungsmitglied bei der Gründungsversammlung durch Vollmacht vertreten lassen oder ist dies in Hinblick auf § 38 S. 2 BGB nicht möglich?
Hallo,
diese Frage wurde nicht beantwortet, ist bei mir im Büro aber gerade aktuell. Ist eine Gründungsvollmacht möglich? In der einschlägigen Literatur (Palandt, MüKo online und Krafka) habe ich dazu nichts gefunden...
Danke für die Antworten!
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Das ist durchaus zulässig. Vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 14.02.2007 - 8 U 110/06 unter II. 1. oder DNotI-Report 2021, 20, Ziff. 2
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Besten Dank
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