Aufhebung der Bestätigung als europäischer VT

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich habe folgendes Problem:
    Der Rechtsanwalt hat die Bestätigung mit Titel wieder hierher eingereicht, weil ein Kreuz vergessen wurde.
    Nach Prüfung habe ich festgestellt, dass die Zuständigkeit nach Art. 6 nicht vorliegt, da der Schuldner Verbraucher ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat. ( Säumnisentscheidung )
    Kann ich die Bestätigung wegen fehlender Voraussetzungen aufheben?:gruebel:

  • :gruebel: Bin z.Zt. auch am Grübeln bei einem ähnlichen Fall. Der Schuldner ist Verbraucher, es erging ein Versäumnisurteil. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Schuldner seinen Wohnsitz in Deutschland.
    Nun, da eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel beantragt wurde hat er seinen Wohnsitz ausschließlich in Italien.
    Kann die Bestätigung trotzdem erteilt werden? Auf welchen Zeitpunkt ist abzustellen?

  • Es kommt auf den Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung an. Ich habe da jetzt eine Broschüre " Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel" (http://ec.europa.eu/civiljustice ) Hier sind dann die Mindestvoraussetzungen zu prüfen.

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