GbR und Rückauflassungsvormerkung

  • A und B sind Gesellschafter einer GbR. Sowohl A als auch B treten Gesellschaftsanteile an C und D ab. Grundbuchberichtigung wird beantragt.
    Ferner behalten sich A und B den Widerruf der jeweils erfolgten Übertragung bezüglich des jeweiligen Gesellschaftsanteils vor, wenn ...... eintritt.
    (Übliche Gründe bei Übergabe von Eltern auf Kindern) . Nach Erklärung des Rücktritt ist der Gesellschaftsanteil an den Übergeber zurück zu übertragen.

    Zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung wird durch alle Beteiligten die Eintragung einer Rükauflassungsvormerkung zu Gunsten von A und B als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB beantragt, zu lasten des gesamten Grundbesitzes.

    Ich sehe hier nirgendwo einen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks - dieser wäre durch AV sicherbar. Hat wohl jemand vergessen, den Texbaustein "und wenn ihr das nicht macht, dann können die bisherigen Gesellschafter die Übertragung des Grundstücks (nicht der Anteile an der GbR) an sich selbst (nicht an die GbR) verlangen" einzubauen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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