Internetversteigerung GV

  • Eine kleine Reform, die zum 5.8.2009 in Kraft getreten ist, betrifft das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung.

    Das ist sozusagen ab sofort mgl. und soll zukünftig der Normalfall gegenüber der bisherigen Präsenzversteigerung vor Ort sein. Generell eine gute Sache - bisher gab es hier nur die Terminsbekanntgabe per Internet (sog. elektronische Gerichtstafel). In Sachsen wird derzeit an der Beteiligung an der gemeinsamen Versteigerungsplattform gebastelt und die Rechtsverordnung hierzu getextet.

    Mich würde mal interessieren, wie die Erfahrungen auf diesem Gebiet in anderen Bundesländern sind (NRJ hat glaub ich schon mit dieser Plattform gearbeitet). Wurden in anderen BL bereits Rechtsverordnungen hierzu erlassen ??

  • Ich hab dem Gl schon mal diese Art der Vollstreckung zugebilligt, scheiterte im Endeffekt daran, dass der zuständige Gerichtsvollzieher keinen Zugang zu einem Versteigerungsportal hatte. Resultet: Nach der derzeitigen Lage nochmal nicht.

  • Ok - kann ich mir vorstellen. Zukünftig braucht man dafür ja keine Anträge mehr zu stellen (etwa andere Art der Verwertung etc), sondern das soll der "Normalfall" werden. Man erhofft sich (ich denke richtigerweise), dass der GVZ auch Dinge anbietet, die er bisher aus Kostengründen nicht versucht hat zu versteigern. Zukünftig also fast wie bei EBay - man kann so ziemlich alles versuchshalber einer Verwertung zuführen.

  • Grundsätzlich müssen viele GV wohl etwas umdenken. In kaum einem anderen Bereich passiert so viel, wie hier. Nachdem ja bereits die weiteren Reformen zum 1.1.2011 und zum 1.1.2013 (Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) beschlossen sind. Außerdem sitzt die Kommission für die Privatisierung des GV-Wesens längst wieder in den Startlöschern. Die nächste Gesetzesvorlage wird nicht lange auf sich warten lassen.

    Also - es täte sicher manchem GV und dem GV-Wesen allgemein gut, wenn man sich Neuerungen gegenüber offen zeigt und es nicht an der teils hyperalten Ausstattung oder Auffassung scheitern läßt. Es gibt schließlich auch viele gute, leistungsbereite und einsatzfreudige GV.

  • #5

    Ich mag dem gerne zustimmen. Beweglichkeit. Wie so oft gibt es einige, die sind "probierfreudiger" und mit Technik aufgewachsen. Es gibt aber auch GVZ, die kommen ohne "Technik" aus.
    Das ist kaum zu ändern.
    Wie soll eigentlich der Versandt erfolgen?
    Abholung der Schrankwand vom Spediteur bei dem eingelagert worden ist?
    Vorabzahlung auf das Dienstkonto des GVZ?



  • Es wird dann natürlich eine genaue Definition der Versteigerungsbedingungen geben. Kann durchaus sein, dass es letztlich auf Abholung hinausläuft - ist ja auch bei Ebay eine normale Option. Auch deshalb soll ja jedes Bundesland seine eigene Verordnung hierzu erlassen. Also von BL zu BL Unterschiede durchaus denkbar.

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