Zuständigkeit Tabellenberichtigungen

  • Wer ist eigentlich für die Tabellenberichtigungen zuständig (z.B. Minderungen, endgültige Feststellungen etc.) ? Habe den Eindruck, dass das bei den verschiedenen Insolvenzgerichten unterschiedlich gehandhabt wird.

    Nach § 15 Aktenordnung obliegt die weitere Führung der dem Insolvenzgericht nach § 175 InsO vorgelegten Tabelle dem UdG.

    -Frage ist offenbar: wer ist in diesem Falle der UdG?

    - und heisst das, dass nach dem 4-Augen-Prinzip der UdG die Voreintragung übernimmt, halb signiert und der Rechtspfleger anschließend signiert?

    Bei Großverfahren mit über 10.000 Gläubigern können Tabellenberichtigungen schon mal einen Arbeitstag schlucken..da macht es Sinn, wenn die Daten schon mal voreingetragen sind. Wir bei uns aber nicht so gemacht (Rechtspfleger machen alles.)

  • Bei uns macht ebenfalls der Rechtspfleger alles, wohl mit der Begründung, dass er eh alles nochmal prüfen muss, sodass er es auch gleich selbst machen kann.

  • Bei uns macht ebenfalls der Rechtspfleger alles, wohl mit der Begründung, dass er eh alles nochmal prüfen muss, sodass er es auch gleich selbst machen kann.


    Bei uns genauso, auch wenn es eigentlich tatsächlich Tätigkeit der
    Geschäftsstelle ist. Stört hier aber niemanden, weil es ein gegenseitiges Geben und Nehmen ist.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Das fällt doch wohl unter § 4 Abs. 2 Geschäftsstellenordnung NRW (in JMBl. NRW 2006 S. 62-65).

    Es müßte nach §§ 4 Abs. 3, 7 GestO NRW außerdem einen Aufgabenkatalog geben. Den könnte man über den Personalrat oder die Verwaltung vom Landgericht anfordern.
    Zuweisungen an den gehobenen Dienst sind m. E. nach § 10 nur übergangsweise zulässig und machen natürlich die gleichzeitige Nachschulung der Gecshäftsstellen nötig.

    § 178 InsO betrifft m. E. die Frage der rechtlichen Entscheidungskompetenz (klar Rechtspflegerzuständigkeit), aber nicht die der gerichtsinternen Zuständigkeit für eine Entwurfsfertigung in rechtlich einfach gelagerten Fällen.

    Wie sieht denn das Geben und Nehmen konkret aus? Macht die Geschäftsstelle stattdessen Beschlüsse zu Schutzanträgen?

    Einmal editiert, zuletzt von SanchoB (9. Dezember 2009 um 14:42)

  • "Stört hier aber niemanden, weil es ein gegenseitiges Geben und Nehmen ist."[/QUOTE]

    Da frage ich mich auch, was das bedeutet! In welcher Hinsicht übernimmt die Geschäftsstelle denn Rechtspflegertätigkeiten?

    Hier geht es doch wie im Grundbuchverfahren um das 4-Augen-Prinzip. Einer macht die Voreintragung, der andere beurkundet. Wenn einer alles macht, könnte genauso gut sogar der UdG alles alleine machen. So wird´s übrigens beim AG Köln gehandhabt. Der Rechtspfleger unterschreibt manuell die ausgedruckten Berichtigungen.


  • Wie sieht denn das Geben und Nehmen konkret aus? Macht die Geschäftsstelle stattdessen Beschlüsse zu Schutzanträgen?


    Was seid ihr denn immer gleich so agressiv, ist es verboten ein gutes Verhältnis zur Geschäftsstelle zu haben? Ich hab auch niemals behauptet, dass die Geschäftsstelle Rechtspflegertätigkeiten übernimmt. Eine gute Geschäftsstelle kann aber in vielerlei Hinsicht hilfreich sein und entlasten. Zum Beispiel indem der Großteil von Telefonanrufen von der Geschäftsstelle geklärt wird. Ich kenne genügend Gerichte, bei denen jeder Kiki-Kram sofort an den Rechtspfleger durchgestellt wird.

    Zurück zum Thema: Im Prinzip müsste es so laufen, dass die Geschäftsstelle die Berichtigungen komplett fertig macht und nur noch zum Unterschreiben vorlegt. Da ich solche Dinge aber ungern ungeprüft unterschreiben würde, kann ich auch gleich alles selber machen. Dass hier ein 4-Augen-Prinzip wie im Grundbuch stattfinden soll, halte ich für zweifelhaft.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Was seid ihr denn immer gleich so agressiv, ist es verboten ein gutes Verhältnis zur Geschäftsstelle zu haben?


    Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil. Ich halte mich übrigens für teamfähig und kann auch mit fast allen Geschäftsstellenkollegen gut zusammenarbeiten und auch gelegentlich schwätzen. Trotzdem mache ich z. B. bei PfÜBsen oder KFBs keine Verfügung.
    Mein zugegeben manchmal penetrantes Fragen bitte ich deswegen ausdrücklich nicht als Aggression, sondern als deutlich konstruktive (s. auch meine rechtliche Teilantwort) Kritik zu verstehen.
    Gleichzeitig rege ich aber an, mehr Streitkultur anstatt des oft im Rechtspflegerbereich üblichen Streitvermeidens zu pflegen. Wir sind schließlich nicht die kleine Schwester von Nett und summen immer nur piep-piep-piep. Streit darf auch mal fetzen, solange nachher gemeinsames Bier trinken denkbar bleibt.

    Zum Beispiel indem der Großteil von Telefonanrufen von der Geschäftsstelle geklärt wird. Ich kenne genügend Gerichte, bei denen jeder Kiki-Kram sofort an den Rechtspfleger durchgestellt wird.


    Auch wenn ich selbst viele Geschäftsstellenfragen immer wieder gern beantworte (schon weil ich reine Aktenarbeit ätzend finde) und nicht den Telefonstecker ziehe - mit Blick in die Geschäftsstellenordnung wage ich zu behaupten: Dafür bekommt eine Geschäftsstellenkraft auch gutes Geld bezahlt. Und gerade nicht in erster Linie Richter und Rechtspfleger.

    Kern des Problems ist natürlich immer die Frage der steigenden Arbeitsbelastung, z. B. durch Anhebungen von Mangelverteilungen. Wenn man reichlich Überstunden schiebt, sollte man natürlich selbstkritisch prüfen, ob man die eigene Arbeit rationalisieren kann.
    Wenn Du für Dich freiwillig entscheidest, okay ich hab Zeit und Ruhe selbst in Masse-Sachen erhebliche Schreibarbeit zusätzlich zu stemmen, dann habe ich das natürlich nicht zu bekritteln, vielmehr ist es sehr respektabel, sich so zu engagieren. Wenn daraus aber ein gerichtsinterner Automatismus würde, der der gesamten Gruppe unnötige Mehrbelastung aufbürdet, dann teile ich das natürlich nicht.

    Natürlich ist das zum Teil ein Verteilungsprozeß von oben nach unten, der Anlass zu zahlreichen Streitereien bieten kann, aber das kann dennoch kollegial und gesittet ablaufen.
    Also wie gesagt - bitte nicht falsch verstehen.

  • Auch wenn ich selbst viele Geschäftsstellenfragen immer wieder gern beantworte (schon weil ich reine Aktenarbeit ätzend finde) und nicht den Telefonstecker ziehe - mit Blick in die Geschäftsstellenordnung wage ich zu behaupten: Dafür bekommt eine Geschäftsstellenkraft auch gutes Geld bezahlt. Und gerade nicht in erster Linie Richter und Rechtspfleger.


    Ich weiß ja nicht wie bei euch die Geschäftsstelle besetzt ist, aber bei uns sind es fast ausschließlich Angestellte in Teilzeit. Ob die wirklich so toll bezahlt werden, lasse ich mal offen...

    Dieses Nicht-Verfügen, was du bezüglich KfBs und Pfübsen ansprichst, finde ich persönlich übrigens nicht besonders prickelnd, aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Was ich jetzt schon von einigen Gerichten gehört habe, ist allerdings, dass da von den Rechtspflegern trotz Arbeit bis Oberkante Unterlippe für KfBs auch noch die ZUs und EBs ausgedruckt werden. Da hört´s dann aber wirklich auf!

    Im übrigen habe ich nichts gegen ein gepflegtes Streitgespräch, aber ich finde manche Kommentare eher abwertend in Richtung Geschäftsstelle und das kann ich gar nicht haben.

    Mal nebenbei gefragt: Werden bei euch Tabellendaten vor dem Prüfungstermin vorgeprüft oder übernehmt ihr ungesehen die Daten des Verwalters? Diese Vorprüfung macht bei uns z.B. auch die Geschäftsstelle, wobei ich mir mal hab sagen lassen, dass das eigentlich Aufgabe des Rechtspflegers wäre (wird auch an anderen Gerichten so gehandhabt). Da sind wir wieder beim Geben und Nehmen ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Werden bei euch Tabellendaten vor dem Prüfungstermin vorgeprüft oder übernehmt ihr ungesehen die Daten des Verwalters?


    Ich mache ja zum Glück keine Insolvenzsachen, beteilige mich eher aus grundsätzlichem Interesse an der Zuständigkeitsfrage an dieser Diskussion, daher muss ich insoweit passen.

    Man muss vermutlich auch immer die konkreten Bedingungen im Blick behalten. Ich z. B. nutze seit Jahren ein eigenes Postfach zur Entlastung der Geschäftsstellen, aber in erster Linie zur Verfahrensbeschleunigung, nicht aus kollegialem Harmoniebedürfnis.
    In meinen Grundbuchsachen zum Beispiel schicke ich formlose Schreiben und Sachen gegen EB selbst raus, in Vollstreckungssachen nur einfache Schreiben.
    In Grundbuchsachen habe ich z. B. bei unübersichtlicher Baugebietsantragstellung auch kein Problem damit, ausnahmsweise Eintragungsbausteine komplett selbst zu basteln. Das mache ich aber nur, wenn dafür z. B. Sparkassen-Grundschulden ohne nennenswerte Reibungsverluste vorbereitet werden.

    Probleme mit Verfügungen haben hier auch einige wenige Geschäftsstellen. Da die Experten aber auch nach Monaten und Jahren z. B. chronologisches Abheften oder Blattzahlen anbringen nicht schaffen, engagiere ich mich insoweit auch nicht. Das ist deren Regressrisiko.

    Wichtig ist bei solchen Debatten natürlich vor allem, das die anfallende Arbeit optimal erledigt wird. Es geht um den Bürger. Das kann sie in Zeiten zunehmender Überlastung aber m. E. grundsätzlich nur dann, wenn sich jeder zunächst an § 1 (jeder macht seins) hält. Und würde ich zum Beispiel die Opel-Insolvenzakte machen müssen, dann umso mehr.

  • Mal nebenbei gefragt: Werden bei euch Tabellendaten vor dem Prüfungstermin vorgeprüft oder übernehmt ihr ungesehen die Daten des Verwalters? Diese Vorprüfung macht bei uns z.B. auch die Geschäftsstelle, wobei ich mir mal hab sagen lassen, dass das eigentlich Aufgabe des Rechtspflegers wäre (wird auch an anderen Gerichten so gehandhabt). Da sind wir wieder beim Geben und Nehmen ;)



    Warum sollte ich die Tabelle prüfen?

  • Mal nebenbei gefragt: Werden bei euch Tabellendaten vor dem Prüfungstermin vorgeprüft oder übernehmt ihr ungesehen die Daten des Verwalters? Diese Vorprüfung macht bei uns z.B. auch die Geschäftsstelle, wobei ich mir mal hab sagen lassen, dass das eigentlich Aufgabe des Rechtspflegers wäre (wird auch an anderen Gerichten so gehandhabt). Da sind wir wieder beim Geben und Nehmen ;)



    Warum sollte ich die Tabelle prüfen?


    Das Insolvenzgericht führt die Tabelle. Ich lege schon Wert darauf, dass dann da auch kein Unsinn drin steht. Abgesehen davon ist es besser ordentliche Gläubigerdaten zu haben, sonst geht jedes 2. Schreiben sonstwohin. Okay, war übertrieben :D Aber ganz oft sind Anschriften, PLZs usw. falsch erfasst oder beim Verwalter werden einfach alte Daten übernommen ohne zu merken, dass die Anmeldung von einer anderen Stelle kommt. Und dann schicken wir Tabellenblätter und sonstige Anschreiben wer weiß wohin.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D


  • Das Insolvenzgericht führt die Tabelle. Ich lege schon Wert darauf, dass dann da auch kein Unsinn drin steht. Abgesehen davon ist es besser ordentliche Gläubigerdaten zu haben, sonst geht jedes 2. Schreiben sonstwohin. Okay, war übertrieben :D Aber ganz oft sind Anschriften, PLZs usw. falsch erfasst oder beim Verwalter werden einfach alte Daten übernommen ohne zu merken, dass die Anmeldung von einer anderen Stelle kommt. Und dann schicken wir Tabellenblätter und sonstige Anschreiben wer weiß wohin.



    Aber als Gericht habe ich doch gar nicht die Anmeldeunterlagen, damit ich so etwas überprüfen könnte.

    Hortet ihr die etwa bei euch.

  • ups, das Gericht hat nicht die Anmeldungen....hm, also ohne mal in das Gesetz zu schauen sind diese niederzulegen....

    I.Ü. sieht die Aktenordnung m.W. noch 2 Unterschriften vor.
    UdG und Rechtspfleger.
    Die Prüfung, ob irgendwelcher Unfug z.B. bei Gläubigerbezeichnungen eingetragen ist, lässt sich bei der "elektronischen Pauschalbeurkundung" ja eh nicht nachvollziehen (alleine aus diesem Grunde führe ich in sämtlichen Verfahren die Tabelle manuell).
    Zumal die Prüfungsergebnisse des elektronischen Systems - jedenfalls bei uns - z.T absoluten Unfug darstellen. Da mag ich nicht, dass da mein Name druntersteht.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Aber als Gericht habe ich doch gar nicht die Anmeldeunterlagen, damit ich so etwas überprüfen könnte.

    Hortet ihr die etwa bei euch.


    :eek: Wie jetzt, keine Anmeldeunterlagen? Wir haben alle Anmeldeunterlagen, siehe auch den berechtigten Hinweis von Defaitist, § 175 Abs. 1 InsO. Du machst mich ganz durcheinander :confused:
    Ganz nebenbei vermerken die Geschäftsstellen bei der Vorprüfung auch, ob etwaige Titel vorhanden sind, da muss man nachher nicht noch mal alles durchwühlen. Kriegt ihr dann etwa auch keine Titel vorgelegt?

    Und ja, wir horten die Anmeldeunterlagen :D, Verwalter hat Kopien.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D


  • :eek: Wie jetzt, keine Anmeldeunterlagen? Wir haben alle Anmeldeunterlagen, siehe auch den berechtigten Hinweis von Defaitist, § 175 Abs. 1 InsO. Du machst mich ganz durcheinander :confused:
    Ganz nebenbei vermerken die Geschäftsstellen bei der Vorprüfung auch, ob etwaige Titel vorhanden sind, da muss man nachher nicht noch mal alles durchwühlen. Kriegt ihr dann etwa auch keine Titel vorgelegt?

    Und ja, wir horten die Anmeldeunterlagen :D, Verwalter hat Kopien.



    Nein, Anmeldeunterlagen können wir nicht gebrauchen (Absoluter Platzmangel). Die bringen die Verwalter zum Termin mit und danach können sie damit tun und lassen was sie wollen.

    Die Titel werden selbstverständlich vorgelegt und dann entsprechend abgestempelt.

  • Um zur eigentlich Frage zurückzukommen:
    Da ich in der Sache bislang keinen rechtlichen durchgreifenden Widerspruch erkennen kann, müßte also grundsätzlich die Geschäftsstelle für die Voreintragung zuständig. Der UdG des gehobenen Dienstes ist berichtigt, diese Arbeit mit zu erledigen. Eine Pflicht obliegt dem gehobenen Dienst im Rahmen einer expliziten (dann allenfalls vorübergehend möglichen) Übertragung der Zuständihgkeit.

    Ansonsten stellen wir fest, dass es immer erstrebenswert ist, (auch durch eine-Hand-wäscht-die-andere-Handhabungen) ein gutes Arbeitsverhältnis zu den Kollegen auf der Geschäftsstelle zu pflegen, wobei dies zur rechtlichen Beurteilung einer Zuständigkeitsfrage irrelevant ist.

    (Hinsichtlich der o. g. Übertragung auf den gehobenen Dienst stellt sich mir übrigens die Frage, weswegen der Direktor so etwas anordnen sollte. Erheblichen Schulungsbedarf der Geschäftsstellen kann ich mir bei solchem TSJ-Gedöns nicht vorstellen. Und ich kann mir auch nicht hausintern vorstellen, dass die Insolvenzabteilung durch solche Sachbehandlung für die nächste Zukunft den anderen Abteilung im Haus (und das Insolvenzgericht gegenüber nicht-Insolvenzgerichten) zu erkennen geben möchte, dass in Zeiten steigender Mangelverteilungen offensichtlich Luft in den Pensen vorhanden ist.)

  • Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen:
    Tabellenberichtigungen werden bie uns vom UdG (Geschäftsstelle) vorgenommen und anschließend dem Rechtspfleger vorgelegt.
    Bei nachträglichen Anerkenntnissen unterschreibt nur der Rechtspfleger den Berichtigungsvermerk im ausgedruckten Tabellenblatt sowie die entsprechende Verfügung hierzu (Tabelle berichtigen pp.).
    Bei Forderungsreduzierungen unterschreibt nur der UdG den Berichtigungsvermerk, der Rechtspfleger unterschreibt die entsprechende Verfügung.
    Und je nach dem, wie sehr ich dem entsprechenden UdG vertraue, gucke ich mir das mehr oder weniger genau an.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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