Aufhebung des Bezirksschutzes bei den Gerichtsvollziehern

  • Herrgott, lass auch die Sch... Politiker einmal zur Vernunft kommen... :hoffebete

  • Gleichzeitig soll ein neues Kostenrecht kommen. Die Gebühren werden um ca. 50% angehoben weil die Gerichtsvollzieher für die Länder ein "Zuschussbetrieb" sind.
    Beim Gerichtsvollzieher wird von der Gebührenerhöhung natürlich nichts ankommen denn es gilt ja zunächst die Not leidenden Haushalte der Länder zu sanieren.



    Zur Frage des Gebietsschutzes stimme ich den (einhelligen) Beiträgen 1-20 zu. Aber ich habe auch das Gefühl, dass die meisten GV die Zukunft nur noch in schwarzer Farbe sehen.

    Sogar beim Thema des Gebührenrechtes ! Unfassbar. GVCom - wie kommt denn hier diese negative Meinung zustande. Wenn man den Entwurf liest, dann muss man doch einräumen, dass hier seit vielen Jahren wieder Leute zusammensaßen, die realitätsbezogen Verbesserungen für die Länder und den GV haben wollten !

    Es sind nicht nur Gebührenerhöhungen dabei (die nebenher auch noch die Auslagenpauschale beeinflussen, die beim GV verbleibt), sondern auch ganz wesentliche Verbesserungen, wie die Ausklammerung der (bisherigen) Hebegebühren aus dem Komplex "Gebühr" in den Komplex "Auslagen". Damit verbleibt diese voll dem GV ! (statt bisheriger Abführung)

    Kleines Rechenbeispiel: Bisher gabe es für jede Zahlung pauschal

    --> 3,00 € Hebegebühr (ging ans Land !) davon 15% über VVG an GV (vernachlässige ich mal)
    --> plus 20% Auslagenpauschale hieraus (regelmäßig 0,60 €)

    Neue Regelung: 3% aus der Zahlung (höchstens 300 €)

    Ab einem Betrag von 30 € pro Zahlung bekommt der GV jetzt mindestens soviel, wie bisher. Das kann sich steigern bis zu 300 € pro Zahlung.

    Daneben gibt es noch andere Verbesserungen. Und das sind solche, die wirklich die Praxis gefordert hat.

    Wichtig ist mir, dass die GV genau erkennen, wofür und wogegen es sich zu kämpfen lohnt !!!!!! Zumeist wird da einfach alles in einen Topf geschmissen und pauschal bekämpft. Dadurch wird man u.U. als Konflikpartner nicht mehr ernst genommen.

    Daher: Der Kostenänderung freundlich zustimmen und gegen das Ansinnen "Aufhebung Gebietschutz" engagiert ankämpfen.

  • Ich kann mir durchaus vorstellen, dass entsprechende nach Recht und Gesetz arbeitende Gerichtsvollzieher, die nicht nachgewiesene bzw. nicht einziehbare Vollstreckungskosten absetzen, zukünftig von den besagten Inkasso- und Anwaltsbüros keine Aufträge mehr erhalten werden, wenn der Kollege außerhalb des Bezirks in "Moskau-Inkasso-Manier" alle Forderungen beitreibt.

    Übrigens: Auf der Homepage des GV-Verbandes Baden-Württemberg gibt es ein umfangreiches Protokoll über die Anhörung beim JuM.

    Ist eigentlich bekannt, dass der Bezirksschutz bereits zum 01.01.2011 gelockert werden soll? Änderungen beim GVKostG werden aber erst mit der Reform in der Zwangsvollstreckung zum 01.01.2013 in Kraft treten.

    Die Probleme der Justizverwaltung in Bayern bei den Neuregelungen im Bereich Gerichtsvollzieher sollten sich eigentlich nicht in anderen Bundesländern wiederholen!

  • Ich kann mir durchaus vorstellen, dass entsprechende nach Recht und Gesetz arbeitende Gerichtsvollzieher, die nicht nachgewiesene bzw. nicht einziehbare Vollstreckungskosten absetzen, zukünftig von den besagten Inkasso- und Anwaltsbüros keine Aufträge mehr erhalten werden, wenn der Kollege außerhalb des Bezirks in "Moskau-Inkasso-Manier" alle Forderungen beitreibt.



    Bedeutet das, dass nicht alle GV, Inkasso- und Anwaltsbüros nach Recht und Gesetz arbeiten? :gruebel:
    Ich habe das dumme Gefühl, dass es hier nur um die eigene Kohle geht.

  • Das Gefühl dürfte täuschen:

    Man schaue ins Forum und staune, wieviele verschiedene Arbeitsweisen es doch gibt.

    Exemplarisch würde ich mir auch nicht den Koll. Cromwell als Bearbeiter auswählen, wenn ich mit einer GbR ins Grundbuch wollte, und es wäre mir dabei völlig egal, ob seine Auffassung rechtlich zutrifft oder nicht.

  • Das ist richtig, aber die bisherige Hebegebühr wurde für jede Zahlung erhoben und die neue soll nur 1x pro Auftrag gelten.

    Wenn ich eine Forderung von € 1000.- in 10 Raten beitreibe habe ich nach altem Recht 10x 3;- = € 30,- und nach neuem Recht 1x € 30,-

    Wenn ich eine Forderung von € 500,- in 10 Raten beitreibe habe ich nach altem Recht 10x 3,-= € 30.- und nach neuem Recht 3% aus 500,- = €15,-

    Nicht vergessen werden darf dabei jedoch dass nach der derzeitigen Entschädigungsverordnung der GV zumeist nur noch 50% der Gebühren erhält und der Jahres-Gesamtbetrag gedeckelt ist. Auch wurde die Entschädigung in den letzten Jahren immer mehr runtergefahren. Für die Jahre 2001-2003 wurde die Entschädigung sogar um erhebliche Beträge rückwirkend gekürzt was zu hohen Rückzahlungen der bereits ausgegebenen und versteuerten Gelder durch die Gerichtsvollzieher führte .
    (Bei mir waren es rund € 8000,- )

    PS: Ich bin mittlerweile (nach 30 Jahren) eher Pessimist und glaube das von der Erhöhung nichts bei uns ankommen wird.

  • Ich kann mir durchaus vorstellen, dass entsprechende nach Recht und Gesetz arbeitende Gerichtsvollzieher, die nicht nachgewiesene bzw. nicht einziehbare Vollstreckungskosten absetzen, zukünftig von den besagten Inkasso- und Anwaltsbüros keine Aufträge mehr erhalten werden....


    Damit ist zu rechnen. Das OLG meint aber die nicht nach Recht und Gesetz arbeitenden GV's die sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen durch disziplinarische Maßnahmen um Zaum zu halten.

    Ich bin gespannt wie das gehen soll, da in den letzten Jahren nicht einmal massive Unterschlagungen durch einige schwarze Schafe verhindert werden konnten. Dafür hat man anderen Kollegen die durch Krankheit oder Unfälle in Arbeitsrückstand geraten sind, das Büro mit und teilweise ohne Durchsuchungsbeschluss in deren Abwesenheit zwangsweise öffnen lassen.

  • Warum soll der Schuldner beim GV Müller € 15,- Weg bezahlen wenn der im Bezirk wohnhafte GV Meier nur € 2.50 verlangen darf.
    Warum sollte der Schuldner die Mehrkosten dafür übernehmen dass der Glbg. einen GV aus einer weiteren Entfernungszone beauftragt hat.



    Muss er das wirklich? :gruebel: Oder wird § 788 ZPO geändert? Kann ich aber nicht glauben.
    Somit trägt der Schuldner nur die notwendigen Kosten, also wird sich der "Markt" von selbst regeln.



    Wenn 788 nicht geändert werden sollte, müßte ein Gläubiger durch Vorlage von eingeholen "Angeboten" nachweisen, dass er für die Vollstreckungshandlung die günstigere Variante gewählt hat.

    Dadurch dürfte aber keine "Entlastung" der Gerichtsvollzieher ermöglicht werden.

  • [quote='River','RE: Aufhebung des Bezirksschutzes bei den Gerichtsvollziehern']


    PS: Ich bin mittlerweile (nach 30 Jahren) eher Pessimist und glaube das von der Erhöhung nichts bei uns ankommen wird.



    Es ist zu befürchten, dass sich Motivation und Einkommen weiter verringern werden:
    Die prozentuale Hebegebühr gibt es nur bei tatsächlichen Zahlungen. Die vom Bezirksgerichtsvollzieher mit dem Schuldner vereinbarten Teilzahlungen können ab 2011 von dem gleichzeitig gegen den Schuldner vollstreckenden GV-Kollegen durch dessen "Sofortvollstreckung" und EV-Abnahme zunichte gemacht werden.
    Wecher GV versucht deshalb nicht , statt wegen anderer Vollstreckungen nicht zu realisierenden Teilzahlungen, zumindestdie Gebühr für das EV-Verfahren zu bekommen?
    Dies ist dann aber gegenüber der Absicht des Gesetzgebers, die Teilzahlungsfristen zu verlängern, genau kontraproduktiv.

  • Das soll hier kein Jammerthread für Gerichtsvollzieher werden, ich wollte nur einige Ansichten anderer Forums-Mitglieder zur Aufhebung des Bezirksschutzes.

    Nebenbei soll nicht nur das GVKostG geändert werden sondern es soll auch das EV-Verfahren an den Beginn der Vollstreckung treten.:gruebel:

    Falls Interesse besteht auch diese Sachen hier zu diskutieren bin ich grundsätzlich dazu bereit. :)

    Das Thema Besoldung und Entschädigung möchte ich hier allerdings aus naheliegenden Gründen nicht vertiefen.:oops:

  • Ich habe mir den Entwurf des ba-wü Min angesehen, d. h. nur überflogen, nicht durchgearbeitet. Aber soweit ich gesehen habe, bleibt die Verteilungsstelle doch erhalten und verteilt Aufträge, für die kein bestimmter GV namhaft gemacht ist, wie bisher weiter (?). Wie ist den bei Dir prozentual die Zahl der Aufträge, die Du direkt vom Gläubiger zugesandt bekommst, zu der Zahl, die Dir die Verteilungsstelle zuteilt? Wenn Du z. B. 90 Prozent der Aufträge von der Verteilungsstelle erhälst und nur 10 Prozent direkt vom Gläubiger, kann sich der Wettbewerb doch höchstens hinsichtlich der 10 Prozent abspielen. Da würde ich mir noch keine großen Sorgen machen. Gefährlich wird es m. M. nach erst, wenn das ba-wü Min auf die Idee kommt, die Verteilungsstelle abzuschaffen. Dann müsste es sich etwas einfallen lassen, wie es die Gerichtsvollzieher eines AG-Bezirks den Gläubigern möglichst fair vorstellt, sonst muss sich jeder über eine gekonnte homepage selbst anpreisen. Da liegt dann ein Geschäftsfeld für Coaches und Berater: Einrichtung bzw. Optimierung von GV-Homepages zur Kundenwerbung bzw. zum "Gläubigerfang".

  • Und als nächstes müssen sich alle GV's zertifizieren lassen; denn nur ein zertifizierter GV ist ein guter GV. Kennt man aus anderen Branchen doch zur Genüge :mad:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • Lieber Herr Kollege,

    also ich bin zwar kein Haarspalter, aber Dein Zitat von mir ist so sicher nicht ganz zulässig, gibt es doch keinerlei Inhalt von mir wieder, sondern nur das, was ich garantiert nicht geschrieben habe. Egal.

    Zur Sache. Ganz im Gegenteil ! Bisher gab es nur die Hebegebühr, wenn tatsächlich Geld geflossen ist - nicht aber für versprochene Zahlungen. Zukünftig kann auch für vereinbarte Ratenzahlungen, die dann über den Gl fließen, eine Gebühr erhoben werden. (Wie das gehen soll, ist mir aber nicht ganz klar) Es ist also mE schon eine Verbesserung für den GV zu erwarten.

  • [
    Lieber Herr Kollege,
    also ich bin zwar kein Haarspalter, aber Dein Zitat von mir ist so sicher nicht ganz zulässig, gibt es doch keinerlei Inhalt von mir wieder, sondern nur das, was ich garantiert nicht geschrieben habe. ganz klar) Es ist also mE schon eine Verbesserung für den GV zu erwarten.


    Sorry ich habe nochmals meine Beiträge durchgesehen und keine Stelle gefunden in der ich Sie - wie angesprochen - zitiert habe.
    Es könnte ein Fehler des Users Burkhardt sein der das in seinen Beitrag eingebaut hat.


    Das Zitat stammt von mir !!!:oops:

    Einmal editiert, zuletzt von GVCom (30. März 2010 um 10:39) aus folgendem Grund: korrektur

  • Natürlich läuft zur Zeit das Meiste noch über die GVV, aber: Es gibt ja viele Großgläubiger, die mit den entsprechenden Inkassobüros und deren Anwälten zusammenarbeiten. Wenn die sich bezirksweise GV's raussuchen, dann schicken diese ihre Anträge nur noch dorthin. Dann kommen die Aufträge gar nicht bis zur GVV.

    Ich halte das auch sehr für bedenklich. Es gibt immer Sonne und Solche. Ohne GV's was Schlechtes zu unterstellen, manche sehen Probleme auch nicht (weil sie es nicht können bzw. weil sie überlastet sind). Die sind natürlich beliebter bei den Gläubigern als andere.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!