Alles anzeigenEinen Haftbefehl zu erlassen ohne dem Schuldner vorher die Möglichkeit zu geben sich zum Strafantritt zu melden, halte ich für rechtswidrig und wenig rechtsstaatlich.
Deine Ansicht teilen zumindest unsere Richter nicht.
Davon abgesehen hätte der Gesetzgeber ggf. in das noch nicht so alte Justizbeitreibungsgesetz eine entsprechende Regelung aufnehmen können. Hat man aber offenbar nicht für erforderlich gehalten.
s. § 88 StVollstrO