An die Kostenexperten. Ich habe folgendes Problem:
Die 1. Instanz endet mit nem SW von 10000,00 €.
Dann wird Berufung durch den Beklagten eingelegt.
Es wird ein Teilvergleich geschlossen. Der Vergleich enthält keine Kostenentscheidung. Also gelten die Kosten als gegeneinander aufgehoben, oder nicht? Der Vergleich wird nicht wiederrufen.
Nach dem Teilvergleich wird der Kläger PB noch mal durch nen Schriftsatz tätig.
Dann nimmt die Beklagte die Berufung zurück. Ein Termin findet nicht mehr statt.
Die Beklagte wird der Berufung für verlustig erklärt und ihr werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Der SW für das Berufungsverfahren wird auf 10000,00 € und für den Teilvergleich auf 6000,00 € festgesetzt.
Nunmehr meldet der RA folgende Geb an:
1,6 über 10000,00 €
1,2 über 6000,00 €
1,3 über 6000,00 €
Er argumentiert, dass der Tenor der Kostenentscheidung eindeutig die Kosten der Beklagten auferlegt, auch für den Teilvergleich.
Das stimmt doch nicht, oder?
Wenn der Teilvergleich geschlossen wurde, kann doch nicht später die Kostenentscheidung, auch wenn sie an sich ja nicht getroffen wurde geändert werden, oder?
Theoretisch bezieht sich die letzte Kostenentscheidung doch nur auf die dann noch streitigen 4000,00 €. Oder ist das Quatsch?
Wenn es nicht quatsch ist, müssten doch auch die Gebühren falsch sein. Schließlich wurden die Kosten für 6000,00 € schon gegeneinander aufgehoben.
Die Einigungsgebühr kriegt er doch schon mal nicht, meine ich.
Und die Terminsgebühr kriegt meine ich auch nicht, da kein Termin mehr stattgefunden hat und die Terminsgebühr ja schon durch den Vergelich quasi erledigt wurde.
Die Verfahrensgebühr vielleicht nur in Höhe eines prozentualen Anteils (4000,00 € / 10000,00 € X 100 ) hatte ich mir überlegt.
Ich muss zugeben, ich habe diese Akte Freitags nachmittags um 5 Uhr aufgeschlagen und habe noch ca 20 weitere dieser Akten da liegen. Da komme ich manchmal auf wirre Gedanken. Aber bevor ich jetzt 20 falsche KFBs erlasse und dem Anwalt viel zu viel Geld festsetze, wollte ich mich doch noch ma absichern
Wenn es Quatsch ist, reicht mir auch ein "Setzt mal so fest wie der Anwalt angemeldet hat".
Für andere Vorschläge bin ich aber immer dankbar.