Rechtsprechungshinweise Kosten

  • LS
    1. Ergibt die Auslegung des Auftrags, dass der Anwalt nur im Fall einer Deckungsschutzzusage seitens des Rechtsschutzversicherers (RSV) tätig werden soll, kommt ein Anwaltsvertrag nicht zustande, wenn die Deckungsschutzzusage nicht erteilt wird.

    2. Ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages liegt indes allein durch die Übersendung des Vollmachtformulars nicht vor, wenn das Tätigwerden des Anwalts abhängig gemacht wurde vom Vorliegen einer Deckungszusage der RSV und diese Zusage letztlich nicht erteilt wurde. 

    BGH, Urt. v. 14.02.2019 - IX ZR 203/18

    RVG prof. 2019, 152

  • Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung bei Verfahrensverbindung stets erforderlich - § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG

    OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19, s. Anm. Mayer FD-RVG 2019, 421540


    Kappung der Sachverständigenvergütung bei Überschreitung des Auslagenvorschusses -hier über 20%- ohne rechtzeitigen Hinweis

    OLG Düsseldorf, 05.09.2019, I-10 W 102/19, BeckRS 2019, 21785

  • Aus einem anderen Forum:

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    Das LG Ravensburg hat mit KFB vom 10.10.2019, Az.: 8 O 4/19 KfH den Ansatz der Reisekosten aus der Tabelle von Schneider widersprochen und dies damit begründet, dass die "aus der Tabelle ersichtliche, und wohl von Google Maps übernommene, Distanz von Ravensburg nach Kirchberg an der Iller mit 85 km lebensfremd" sei. "Die angegebene Strecke über die B 32 bis Wangen und dann über die A 96 stellt auch zeitlich einen Umweg dar. Die realistische Strecke über die B 30 beträgt dann lediglich 70 km einfach. Es wurden deshalb Fahrtkosten von 42,00 € berücksichtigt."

    :gruebel:

  • OLG Frankfurt a. M., 18.07.2019, 18 W 107/19 - NJOZ 2019, 1665

    Mahnverfahren - Zur Kostenhaftung eines Antragsgegners, der den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gem. § 696 I 1 ZPO stellt: Kostenhaftung für die Verfahrensmehrkosten (Nr. 1210 KV GKG) besteht nach § 22 I 1 GKG. Das Streitverfahren ist gegenüber dem Mahnverfahren kostenrechtlich ein neuer Rechtszug.

  • 1. Wird eine Sache im Rechtsmittelverfahren an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, so ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht gem. § 20 S. 2 RVG auch gegenüber dem Verfahren des zuerst angerufenen Gerichts eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 II RVG . Eine Anrechnung der Gebühren findet nicht statt.

    2. Die Vorschrift des § 20 S. 2 RVG gilt unabhängig davon, ob das ursprünglich angerufene erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit bejaht oder verneint hat.

    BGH, Beschl. v. 20.11.2019 – XII ZB 63/19

  • [FONT=&quot]LS[/FONT]

    [FONT=&quot]Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen (Anschluss an BGH, Urteile v. 29.09.2017 - [/FONT][FONT=&quot]V ZR 103/16[/FONT][FONT=&quot] = [/FONT][FONT=&quot]NJW-RR 2018, 461[/FONT][FONT=&quot] Rn. 9 und v. 20.04.2018 - [/FONT][FONT=&quot]V ZR 202/16[/FONT][FONT=&quot] = [/FONT][FONT=&quot]NJW-RR 2018, 970[/FONT][FONT=&quot] Rn. 36).[/FONT]

    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]BGH, Urt. v. 10.12.2019 – [/FONT][FONT=&quot]II ZR 281/18[/FONT][FONT=&quot][/FONT]


    1. [*=left]Wird der Erfüllungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben und trotz Gelegenheit zur Stellungnahme nicht bestritten, ist er entsprechend § 138 Abs. 3 ZPO unstreitig und damit beachtlich.


      [*=left]Die Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren setzt nicht voraus, dass der gesamte zur Festsetzung beantragte Betrag einschließlich Zinsen bezahlt wurde. Auch unstreitige Teilzahlungen sind von der Festsetzung auszunehmen.


      [*=left]Erfüllt der Kostenschuldner im laufenden Kostenfestsetzungsverfahren nur die Hauptforderung, nicht aber die Zinsforderung, beschränkt sich der Kostenfestsetzungsbeschluss auf den Zinsausspruch.

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  • Teilweise gewährte Prozesskostenhilfe: Zur verfassungskonformen Auslegung von § 122 Abs. 1 Nr. 1 a) ZPO - Gerichtsgebühren und Auslagen sind getrennt voneinander festzusetzen, wenn Auslagen nur für den von der Prozesskostenhilfe erfassten Teil des Streitgegenstandes angefallen sind.

    VerfGH Berlin, 20.11.2019, VerfGH 107/19

    siehe auch Mayer, FD-RVG 2019, 422824

  • Waldschmidt, Kosten der Zwangsvollstreckung, JurBüro 2020, 7


    Keine Änderung eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Änderung des Gegenstandswertes und der Gerichtskostenrechnung (Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, aber laut Toussaint nicht eingelegt)

    OLG Frankfurt a. M., 20.12.2019, 18 W 27/19 (siehe Toussaint, FD-ZVR 2020, 427591)

  • Schneider, Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr bei Mehrwertvergleich, NZFam 2020, 206


    Zur Einigungsgebühr bei konkludenter Einigung der Beteiligten über elterliche Sorge

    OLG Bamberg, Beschluss vom 11.11.2019 - 2 WF 271/19,

    Anm. Mayer, FD-RVG 2020, 428136

  • Kürzung der Sachverständigenvergütung nach § 8a Absatz 4 JVEG bei verspäteter Mitteilung des Überschreitens des Kostenvorschusses (§ 407a Absatz 4 Satz 2 ZPO) - Die Kürzung der Vergütung unterbleibt auch dann nicht, wenn der Sachverständige bei pflichtgemäßer Anzeige seine Tätigkeit hätte fortsetzen können.

    OLG Frankfurt, 12.11.2019, 18 W 155/19 (DS 2020, 87)

  • Die Verzinsung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs beginnt nicht bereits am Tag des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht, sondern erst an dem darauffolgenden Tag entsprechend §§ 42 f. StPO, § 187 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht nur für § 464b S. 2 StPO, sondern dürfte auch für § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO gelten.

    LG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2019 - 628 Qs 37/19 -
    (AGS 2020, 148)

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  • LS
    1. Stellen mehrere Streitgenossen gemeinsam einen einheitlichen KFA, muss daraus deutlich werden, in welchen Beteiligungsverhältnissen oder - bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit - in welcher Gläubigerstellung (Teil-, Mit- oder Gesamtgläubiger) sie die Festsetzung begehren.

    2. Der Kostengläubiger kann gem. § 91 II 1 ZPO auch dann die Erstattung der Reisekosten seines PB verlangen, wenn dieser seinen Sitz am dritten Ort hat und zugleich Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt.

    OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.03.2020 – 18 W 32/20

    juris

  • Die Behauptung des Auftraggebers, die Tätigkeit seines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts sei für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs nicht ursächlich geworden, stellt eine Einwendung dar, die im Gebührenrecht ihren Grund hat und die der Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG nicht entgegensteht.

    BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 536/19 -

    Vorinstanzen:
    LG Cottbus, Entscheidung vom 06.05.2019 - 3 O 170/13 -
    OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2019 - 6 W 69/19 -

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  • a) Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird.

    b) Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG entsteht auch dann, wenn der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO geschlossen wird.

    BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - V ZB 110/19 -

    Vorinstanzen:
    LG Berlin, Entscheidung vom 19.12.2018 - 67 O 64/18 -
    KG, Entscheidung vom 04.06.2019 - 19 W 56/19 -

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  • Kosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes sind auch dann bis zur Höhe der Kosten des am weitesten entfernten Anwaltes im Gerichtsbezirk zu erstatten, wenn die Partei ihren Wohnort direkt am Gerichtsort hat.

    LG Hannover, Beschluss vom 07.07.20, 30 Qs 32/20

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