Halllo, Hallo,
wer weiß zufällig, welcher Güterstand derzeit in Mazedonien der gestzliche ist?
mazedonisches Güterrecht
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die Ratlose -
30. September 2010 um 13:00
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Laut meinen Unterlagen ist es die Errungenschaftsgemeinschaft.
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Errungenschaftsgemeinschaft (Rpfleger 2003, Heft 2, Seite 60 ff. mit einer Aufstellung für alle (oder viele) Länder.
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Ich habe auch eine Frage dazu:
Grundstückserwerber sind mazedonische Ehepartner, die beide in Deutschland leben (allerdings unter verschiedenen Adressen).
Erworben werden soll in "Errungenschaftsgemeinschaft der Republik Mazedonien" als gesetzlichem Güterstand.
Tatsächlich handelt es sich nach meinen Recherchen bei der Errungenschaftsgemeinschaft um den gesetzlichen Güterstand (von jetzt Nordmazedonien?).
Ist dieser aber auch tatsächlich anwendbar, wenn die Ehepartner in Deutschland leben? Muss ich die Angaben des Notars prüfen?
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Kann mir jemand etwas zu meiner Frage sagen?
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Welches Recht angewendet wird, prüfe ich anhand der Kegel'schen Leiter, da kommt es darauf an wann genau die Ehe geschlossen worden ist. Das steht bei mir (normalerweise) immer in der Urkunde drin, sofern ein Auslandsbezug besteht. Der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung wäre für Ehen die nach dem 29.1.2019 geschlossen wurden relevant. Für Ehen die davor geschlossen wurden, die Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung. Ansonsten sind die übrigen Schritte/Sprossen der Leiter maßgeblich. Wenn von den Beteiligten Angaben zur Eheschließung, Staatsangehörigkeit o.ä. vor dem Notar gemacht worden sind und dies in der Urkunde aufgenommen wurde, prüfe ich das natürlich nicht nach.
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Das hatten wir doch alles schon mehrfach lang und breit. Wenn du Zweifel an der Prüfung des Notars hast und er zu Rechtswahl, wann und wo geheiratet in der Urkunde nichts ausführt, wonach du die entsprechende Prüfung durchführen kannst, dann prüf.
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Danke für deinen Beitrag.
Wenn ich BeckOK GBO, Internationale Bezüge Rn. 67c, beck-online richtig verstehe, kommt es auf das Datum der Eheschließung nicht an. Mazedonien ist kein Mitgliedsstaat des EuGüVO.
In der Urkunde ist nur die Angabe enthalten, dass die Ehepartner die mazedonische Staatsangehörigkeit besitzen.
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Das hatten wir doch alles schon mehrfach lang und breit.
Was hatten wir denn "schon mehrfach lang und breit"?
Zum mazedonischen Güterrecht konnte ich hier im Forum leider nichts finden. Vielleicht habe ich aber mit den falschen Stichworten gesucht und du magst mir einen Tipp geben?
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Danke für deinen Beitrag.
Wenn ich BeckOK GBO, Internationale Bezüge Rn. 67c, beck-online richtig verstehe, kommt es auf das Datum der Eheschließung nicht an. Mazedonien ist kein Mitgliedsstaat des EuGüVO.
Art. 20 EUGüVO scheint unbekannt zu sein.
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