Änderung des Verschollenheitsrechts

  • Die Verschollenheitsliste soll abgeschafft werden, da der Bundesanzeiger die Prese pro Veröffentlichung von ca. 23 € auf ca. 36 € also um 50% (!) ehöhen möchte. Er bietet als Trostpflaster für die Länder den e-Bundesanzeiger an.

    Dafür müßte man jedoch das Gesetz ändern. Jetzt möchte das BMJ die beiden Gesetze (VerschG u. VerschÄndG) zusammenführen und neu regeln.

    Grundsätzlich finde ich die Änderung bzgl. der Veröffentlichung ok. Ich habe vorgeschlagen, ob das Verschollenheitsrecht nicht an das FamFG herangehängt werden kann. Man könnte so einiges aus dem alg. Teil übernehmen und anpassen. Änderungen an den Fristen etc. habe ich dagegen abgelehnt.

    Jedoch würde ich gerne die Streitereien mit dem Ag Schöneberg beenden wollen. Dass die grundlos alles abgeben können, ob sie zuständig sind, gehört abgeschafft.

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  • Ist das noch ein Entwurf des BMJ oder in welchen Stadium befindet sich die geplante Neuregelung (ich kann dazu in meinen Dateien leider nichts finden)?

  • Ist das noch ein Entwurf des BMJ oder in welchen Stadium befindet sich die geplante Neuregelung (ich kann dazu in meinen Dateien leider nichts finden)?



    Ja, die Ideen stammen vom BMJ. Die Tarife des Bundesanzeigers in der Verschollenheitsliste müssen vom BMJ genehmigt werden.

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  • Die Darstellung der Preiserhöhung ist nicht korrekt. Die Veröffentlichung kostet derzeit 27,50 €. Das Preissteigerungsargument dient wohl nur als Keule. Erstaunlich ist, dass das Preisargument vom Bundesjustizministerium vorgetragen wird, nicht aber von den Bundesländern, die diese Kosten zu tragen haben.
    In den letzten Jahren sind die Verfahren um 2/3 zurückgegangen. Es ist abzusehen, wann sich die Verschollenheitsliste selbst abgeschafft hat. Pro Bundesland dürfte es nicht mehr als eine zweistelligen Zahl an Verfahren sein, mithin die Einsparung pro Bundesland ein paar hundert Euro pro Jahr. Die Gesetzesänderung verursacht ein Vielfaches an Kosten. Diese zahlt der Steuerzahler und als einziger Gewinner geht der Bundesanzeiger vom Platz (Honi soit qui mal y pense).
    [FONT=&quot]Überzeugen würde das Ganze, wenn das ganze Verschollenheitsgesetz abgeschafft und überarbeitet als 7. Buch in das FamFG aufgenommen würde.[/FONT]

  • Die Darstellung der Preiserhöhung ist nicht korrekt. Die Veröffentlichung kostet derzeit 27,50 €.
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    Das Preissteigerungsargument dient wohl nur als Keule. ErstaDiese zahlt der Steuerzahler und als einziger Gewinner geht der Bundesanzeiger vom Platz (Honi soit qui mal y pense).

    [FONT=&quot]Überzeugen würde das Ganze, wenn das ganze Verschollenheitsgesetz abgeschafft und überarbeitet als 7. Buch in das FamFG aufgenommen würde.[/FONT]



    Das mit den Kosten hatte ich nicht mehr so genau auf dem Schirm. Es sind genau 28,14 € z. Z. gem. meiner Akte.

    Hinsichtlich des Gewinners stimme ich Dir zu. Frau Sommmer, die verantwortliche Mitarbeiterin im Bundesanzeiger geht in Rente und nimmt ihr Fachwissen mit. Das dürfte auch eine Rollé gespielt haben.

    Dein letzter Satz war auch mein Vorschlag, wenn schon fummeln, dann richtig.

    Das OLG hat meine Stellungnahme eins zu eins übernommen und an das MdJ weitergeleitet. Die schicken dass dann zum BMJ.

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    Einmal editiert, zuletzt von isophane (16. Dezember 2010 um 15:25) aus folgendem Grund: Betrag ergänzt.

  • Ich denke, in die Verschollenheitsliste sehen die Leute genauso viel herein, wie in den Bundesanzeigern.

    Mein Vorschlag ist, die Veröffentlichungen genauso wie in den Zwangsversteigerungs- Register- und Insolvenzverfahren im Internet zu machen.

    Außerdem befürworte ich es, wenn das Verfahren sich nach dem FamFG richtet und beim Familiengericht bearbeitet wird. M. E. gehört es dort auch hin. Eine Alternative wäre, die Verfahren beim Nachlassgericht bearbeiten zu lassen. Dahin passen sie m. E. auch gut.

  • warum zum Familiengericht ... Verschollenheitssachen kann jede Abteilung machen, wo freiwillige Gerichtsbarkeit gemacht wird ... das geht doch jetzt schon ... hier werden sie schon seit 1990 im VormG jetzt BetrG gemacht

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