Hallo,
ich habe zwar gesucht, aber nichts gefunden und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Der Gläubiger beantragt die Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Der Schuldner = Drittschuldner ist amtsbekannt unbekannten Aufenthaltes. Wie sieht es da mit der Zustellung des Pfüb aus? Muss der Gläubiger die öffentliche Zustellung beantragen? Ich hatte den Gläubigervertreter angerufen und der meinte, solange eine "physische" Adresse vorhanden ist, reicht das aus.
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