Schuldner = Drittschuldner unbekannten Aufenthaltes, Zustellung?

  • Hallo,

    ich habe zwar gesucht, aber nichts gefunden und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Der Gläubiger beantragt die Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Der Schuldner = Drittschuldner ist amtsbekannt unbekannten Aufenthaltes. Wie sieht es da mit der Zustellung des Pfüb aus? Muss der Gläubiger die öffentliche Zustellung beantragen? Ich hatte den Gläubigervertreter angerufen und der meinte, solange eine "physische" Adresse vorhanden ist, reicht das aus.

  • Darüber kann sich doch der Gerichtsvollzieher den Kopf zerbrechen, oder?

    Drittschuldner gibt es in diesem Verfahren nicht, daher muss das Gebot des § 829 ZPO entsprechend angepasst werden, siehe Stöber Rn. 1931.

  • Hallo,

    ich würde das gerne aufgreifen:

    Der Schuldner war zuletzt im hiesigen AG Bezirk wohnhaft und ist jetzt unbekannten Aufenthalts.
    Gepfändet wird ein drittschuldnerloses Recht.

    Der Gläubiger beantragt nun die öffentliche Zustellung des PÜ's.

    Geht das?

    LG

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