Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • Hallo!

    Hat einer von euch schon einmal einen Dolmetscher zu einerm Erbscheinsantrag hinzugezogen? Ich habe eine thailändische Erbin. Sie war schon einige male hier und versteht Deutsch nur lückenhaft. Sie hat sich nunmehr dafür entschieden das Erbe anzunehmen und möchte morgen einen Erbschein bei mir beantragen. Ich habe ihr gesagt, dass ich aufgrund der eidesstattlichen Versicherung einen Dolmetscher hinzuziehen möchte. Sie kennt eine vereidigte Dolmetscherin und bringt diese morgen zum Termin mit.

    Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Muss ich auf etwas besonderes achten? :gruebel:

  • § 16 BeurkG.

    Ich hatte sowas mal wegen russischen Staatsbürgern. Die hatten einen befreundeten Dolmetscher mitgebracht. Auf die Vereidigung wurde verzichtet.
    "Die Beteiligten ... sind der deutschen Sprache nicht ausreichend kundig. Deswegen wurde der Beteiligte ... als Dolmetscher beigezogen. Auf eine Vereidigung wurde mit Einverständnis aller Beteiligten verzichtet."

  • Ich hatte schon mehrmals Bekannte der Beteiligten als Dolmetscher. Allerdings muss man aufpassen, dass der Dolmetscher wirklich so gut deutsch kann, dass er auch juristische Texte versteht und übersetzen kann. Außerdem wurde immer wieder versucht, mir einen Angehörigen "unterzujubeln."

  • Toll!

    Wir freuen uns hier auch über "gute Nachrichten" :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • § 16 BeurkG.

    Ich hatte sowas mal wegen russischen Staatsbürgern. Die hatten einen befreundeten Dolmetscher mitgebracht. Auf die Vereidigung wurde verzichtet.
    "Die Beteiligten ... sind der deutschen Sprache nicht ausreichend kundig. Deswegen wurde der Beteiligte ... als Dolmetscher beigezogen. Auf eine Vereidigung wurde mit Einverständnis aller Beteiligten verzichtet."


    Muss es sich hier zwingend um einen richtigen "Dolmetscher" handeln?

    "Meine Erbin" kommt morgen für wenige Tage aus den USA angereist. Sie spricht nur Englisch und mein Englisch ist nicht so gut, dass ich mir zutrauen würde, die gesamte Niederschrift des Erbscheinsantrags korrekt zu übersetzen (v.a. nicht die e.V.). Die Erbin hat eine sehr gute Freundin hier in Deutschland, die ihr bei allen anderen im Rahmen der Nachlassabwicklung zu erledigenden Dingen übersetzt. Die Erbin hat nun vorgeschlagen, diese als ihre Übersetzerin mitzubringen. --> Geht das?

  • "Das Gesetz definiert den Begriff des Dolmetschers nicht, so dass keine bestimmten Anforderungen an die Person des Dolmetschers zu stellen sind. (...)
    Es ist Aufgabe des Notars, im Rahmen einer sachgerechten Gestaltung des Beurkundungsverfahrens dafür zu sorgen, dass eine hinreichend kompetente Übersetzung stattfindet, so dass als Dolmetscher nur eine Person herangezogen werden soll, die in der Lage ist, den Inhalt der Niederschrift hinreichend richtig zu übersetzen. Eine falsche oder unzureichende Übersetzung ist allerdings kein Unwirksamkeitsgrund." (Eylmann/Vaasen, 3. Aufl., Rz. 11 zu § 16 BeurkG)

  • Ich verzichte bei Freunden und Angehörigen nicht auf die Vereidigung. Unsere Richter machen das bereitwillig sofort im Termin und sehr ausführlich. Man sieht jedes Mal das ein Ruck durch die Leute geht. Die geben sich dann richtig viel Mühe, fragen nach.

  • Ich verzichte bei Freunden und Angehörigen nicht auf die Vereidigung. Unsere Richter machen das bereitwillig sofort im Termin und sehr ausführlich. Man sieht jedes Mal das ein Ruck durch die Leute geht. Die geben sich dann richtig viel Mühe, fragen nach.

    Blöde Frage: wieso vereidigt der Richter. Über das BeurkG vereidigt doch die Urkundsperson (der "Notar").

  • Ich habe eine vietnamesische Erbin, die nahezu kein Deutsch spricht. Zum Termin würde ich daher gern einen Dolmetscher bestellen. Kann mir jemand sagen, ob ich die Kosten für den Dolmetscher der Erbin auferlegen muss oder diese aus der Staatskasse getragen werden ?

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