Teilungsversteigerung, beide ehem. Eheleute anwaltlich vertreten
Versteigerungstermin ist auf Ende Oktober bestimmt.
Nunmehr beantragt A'steller-Vertreter die Aufhebung des Termins und Neuterminierung nicht vor Ende März 2012.
Zur Begründung wird angeführt, dass der Antragsteller an dem Termin verhindert sei.
A'steller-Vertreter ist der Ansicht, dass der A'steller jederzeit ein Anrecht auf Terminsverschiebung hätte und er ja schließlich ein Recht darauf hätte an der Versteigerung seines Hauses anwesend zu sein. Und zwar auch ohne einstweilige Einstellung, denn einstellen werde er nicht.
Ich habe darauf hingewiesen, dass Terminsaufhebung nur bei Einstellung des Verfahrens in Betracht käme.
Davon will A'steller-Vertreter aber nichts hören.
Aber ich liege doch richtig, oder !?