Interessiert euch, welche entsprechenden Versuche vor der Antragstellung beim FamG erfolgten oder spielt das keine Rolle?
Spielt für mich keine Rolle. Es hat bei der Anhörung der Eltern noch nie einer geantwortet, dass man das doch hätte außergerichtlich klären können, oftmals kennen die sich gar nicht mehr oder reden nicht miteinander, mindestens ein Elternteil interessiert sich auch null Komma nichts für ein solches Kind. In der Regel sehe ich von der Kostenerhebung ab, habe aber auch schon den Eltern zu gleichen Teilen die Kosten auferlegt, wenn ich gesehen habe, dass sie auf außergerichtliche Aufforderungen nicht reagiert haben.