Ich las in Lissner pp RZ 25, dass die Einkommen des Kindes maßgeblich seien.
Das stimmt schon, aber die anwaltliche Beratung ist möglicherweise Sonderbedarf im Rahmen des Unterhalts. Dementsprechend sind die Einkommensverhältnisse der Eltern auch zu prüfen - neben deren Genehmigung zur Antragstellung.