Hallo,
habe mal wieder ein kleines Problem.
Habe hier einen Titel gem. § 246 FamFG - Einstweilige Anordnung über die Verpflichtung zur Zahlung von monatlichem Trennungsunterhalt. Es soll ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergehen.
Eine Zustellung des Titels ist nicht nachgewiesen, eine Vollstreckungsklausel nicht erteilt. Ist eine Klausel nach § 86 FamFG nicht erforderlich? Und was ist mit der Zustellung?
Tja und letztlich ist die Pfändung und Überweisung möglich, oder kann lediglich im Wege der Pfändung gesichert werden?
Hoffe auf eure Hilfe, mein FamFG-Kommentar hat mich hier nicht weitergebracht.