Reise auf Kosten d. Betreuten

  • Ideen haben die Betreuer, da kommt man nicht so schnell drauf...

    Mich hat heute ein Betreuer angerufen, welcher seinen Bruder betreut. Der Betreute ist sehr vermögend und durch Schlaganfall jedoch soweit außer Gefecht gesetzt, dass mittels Anhörung hier wohl keine hinreichenden Ergebnisse erwartet werden können. Nach Angaben des Bruders, soll der Betreute wohl seinen Willen gut bilden und äußern können, unsere Richterin ist hiervon nach Anhörung nicht wirklich überzeugt.

    Jedenfalls ist nun von dem Betreuten ein guter Bekannter verstorben. Der Betreuer möchte an stelle seines Bruders zur Beerdigung fahren - mehrere hundert Kilometer - und natürlich auf Kosten des Betreuten. Der Betreute kann selbst die Reise nicht antreten.

    Der Betreuer fragt nun sicherhaltshalber bei mir an, weil ich ihm in bestimmten Sachen schon mal die Richtung geben musste. Warscheinlich will er mir mit der ihm vorgeschriebenen Bürokratie (RL, Quittungen sammeln usw.) eines auswischen und mir richtig auf den Keks gehen. Aber wie seht ihr denn das???

    Bin ja einerseits der Meinung von wg. Beerdigung, letzter Geleit usw. ok, aber andererseits warum denn auf Kosten des Betreuten, Wenn der Betreuer meint, er müsse in Vertretung runterfahren.

  • Ersatz von Auslagen findet statt, soweit der Betreuer sie in Ausübung seines Amtes produziert (§ 1835 BGB). Eine Teilnahme an einer Beerdigung stellvertretend für den Betreuten ist sicherlich von keinem Aufgabengebiet des Betreuers abgedeckt. Also kein Auslagenersatz für diese Reise möglich.


    Allerdings kann der Betreute mit seinem ihn betreuenden Bruder einen entsprechenden Auslagenerstattungsvertrag schließen, sofern er geschäftsfähig ist. Ist er das nicht, könnte ein (zu bestellender) Verhinderungsbetreuer dies tun. Ob das in der zur Verfügung stehenden Zeit noch durchgezogen werden kann, ist eine andere Frage.

    Würde der Betreute selber fahren (können) und hierfür eine Begleitung benötigen, gilt das gleiche.
    Diese Begleitung wäre faktischer, nicht rechtlicher Natur und ein Betreuer ist nun mal ein rechtlicher Betreuer.
    Ein blödes Ergebnis:
    Beauftragt der Betreuer einen Begleitdienst, kann er (genehmigungsfrei) ein Honorar und Auslagenersatz vereinbaren. Mit sich selbst kann er das nicht.

    Auslagenersatz aus dem Gesichtspunkt "ersparte Kosten eines Begleitdienstes" oder "ersparte Reisekosten des Betroffenen" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

  • Zitat von Gänseblümchen

    Ersatz von Auslagen findet statt, soweit der Betreuer sie in Ausübung seines Amtes produziert (§ 1835 BGB). Eine Teilnahme an einer Beerdigung stellvertretend für den Betreuten ist sicherlich von keinem Aufgabengebiet des Betreuers abgedeckt. Also kein Auslagenersatz für diese Reise möglich.

    :zustimm:

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Sehe das genauso. Nur ergänzend, der Betreuer hat alle Aufgabenkreise.
    Habe ihm nun mitgeteilt, dass der Besuch der Beerdigung eine höchstpersönliche Sache des Betreuten ist usw. Er war damit nicht einverstanden, dies wäre wohl ausdrücklich der Wunsch des Betreuten. Dieser kann selbst nicht mehr reisen. Leider fehlt hier auch die Zeit für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers.

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