Liebes Forum!
In Abt. 3 ist eingetragen:
Übertragen von Band... des Hypothekenbuchs für...:
Die Eigentümerin hat auf die Befugnis des § 7 Aufwertungsgesetzes vom 16.07.1925, an der gesetzlich vorbehaltenen Rangstelle Hypotheken eintragen zu lassen, verzichtet. Eingetragen am...
Es ist die Löschung dieses 'Rechts' durch die Eigentümer beantragt.
???
Kann ich es als gegenstandslos löschen oder brauche ich eine weitere Eintragungsunterlage?
Hat jemand Ahnung?