Übertragung der Nachlassverfahren auf Notare vom Tisch ?

  • Hallo alle zusammen!
    Ich habe folgenden Artikel gefunden auf (http://www.rechtspflegerverband-bayern.de/:(

    Dem Verband Bayerischer Rechtspfleger liegen Informationen vor, wonach derzeit für die Übertragung von Nachlasssachen auf Notare - im Gegensatz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherwesens - weder im Bundestag noch im Bayerischen Landtag ausreichende Mehrheiten bestehen.

    Nach einer Äußerung der Bayerischen Staatsministerin der Justiz führt sie dies im besonderen Maße auf den enormen Widerstand des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger und des Bundes Deutscher Rechtspfleger zurück.

    Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Aufgabenübertragung auf Notare" unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurde auf der Frühjahrskonferenz 2006 in Erlangen noch beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Aufgabenübertragung auf Notare auszuarbeiten und auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister über den Stand des Verfahrens erneut zu berichten. Allerdings war die Aufgabenübertragung auf Notare bei der Herbstkonferenz der Justizminister am 30. November 2006 in Brüssel dann doch nicht mehr Gegenstand der Tagesordnung.

    Ich meine, das ist doch endlich mal eine schöne Nachricht.

    Was mich besonders freut ist die Tatsache, dass die verantwortlichen "Politiker" auf Granit gebissen haben und letztendlich mit ihren eigenen Waffen geschlagen wurden!
    :)

  • Die Angaben sind zutreffend. Ãhnlich hat sich auch unser JM in einem Gesprch mit der Landesleitung des BDR - RP Anfang des Monats geäußert. Das ist aber kein Grund, sich jetzt zurückzulegen. Wer weiß, was in drei oder vier Jahren auf der Tagesordnung steht.

  • Unser JM( MV) hat jetzt mitgeteilt, dass die Richtervorbehalte aufgehoben und eine Übertragung der Zuständigketien aus § 16 Nr. 2 bis 7 auf die Rechtspfleger erolgen wird. Es wird hier um Stellungnahme gebeten. Habt ihr schon Erfahrungen mir der Üebrtragung? Bei wem ist denn schon übertragen ? Ich habe hinsichltich der noch nie geübten Parteivernehmung pp( wenn es denn sein muss) Bedenken, da ja nicht gelernt u/o geübt, aber eher Bedenken in Form von Fortbildungsbedarf.....Oder ?

  • In Nds. ist schon länger alles auf den Rpfl. übertragen. Zu den Erfahrungen kann ich wenig sagen, da das nicht mein Tätigkeitsfeld ist. Verstärkung gabe es deshalb im Rpfl.-Dienst jedenfalls nicht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Unser JM( MV) hat jetzt mitgeteilt, dass die Richtervorbehalte aufgehoben und eine Übertragung der Zuständigketien aus § 16 Nr. 2 bis 7 auf die Rechtspfleger erolgen wird. Es wird hier um Stellungnahme gebeten. Habt ihr schon Erfahrungen mir der Üebrtragung? Bei wem ist denn schon übertragen ? Ich habe hinsichltich der noch nie geübten Parteivernehmung pp( wenn es denn sein muss) Bedenken, da ja nicht gelernt u/o geübt, aber eher Bedenken in Form von Fortbildungsbedarf.....Oder ?


    :confused: Das meinst du jetzt aber nicht ernst oder?
    Es wird sich doch kein Rechtspfleger gegen die Aufhebung des Richtervorbehalts wehren. Es war doch schon bisher so, dass der Rechtspfleger das Testament eröffnet hat, das Testament ausgelegt hat
    und den entsprechenden Antrag der Parteien entgegengenommen hat.
    Der Richter hat doch nur noch den Erbschein unterschrieben. Im Nachlasstermin hat man ja doch schon auch bisher mit den Parteien die Testamentsauslegung besprochen, was soll sich da ändern.
    Aus standespolitischen Gründen ist der Wegfall auch dieses Richtervorbehalts ohnehin zu begrüssen.

  • Fachliche Probleme sehe ich nicht wirklich, aus den von Wood aufgezeigten Gründen, bislang erfolgte die Testamentsauslegung de facto ja bereits im Erbscheinsantragsverfahren.... schon klar, .. und die zwingedn vorgeschriebene Richtervorlage bei Streit in Abs. II des einzufügenden § 19 regelt ja auch einiges.... ich bin lediglich von den Umfang des übertragenene Geschäfts (vom JM mitgeteilte Pensenzahl von derzeit 0,75 Richterpensen landesweit) beeindruckt.... und das bei der Belastung durch die Einführung des elektronischen Grundbuchs im Land.....

  • Gibt es eigentlich hinsichtlich der Übertragung der Nachlassverfahren auf die Notare irgendetwas Neues?
    Bei uns (NRW) geistern Gerüchte von einem Gesetzesentwurf rum, der so schnell wie möglich umgesetzt werden soll. Ist dieser Blödsinn also doch vorerst nicht vom Tisch?

    Life is short... eat dessert first!

  • Ich habe auch entsprechende Gerüchte gehört, dass der zunächst vom Tisch gewesene Entwurf wieder hervorgekramt worden sein soll ... :confused:

    Der bayerische Landes-BdR hat mich aber etwas beruhigt:

    Zitat

    Nach eindeutigen Aussagen der Bundesministerin der Justiz wird diese Übertragung in der gegenwärtigen Legislaturperiode nicht beschlossen werden. Dies ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und entspricht nicht dem Willen der großen Koalition.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Der Präsident des OLG Hamm hat sich mit Schr. vom 18.08.07 (gerichtet an das JM NRW) mit deutlichen Worten (!) gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (inbs. Rpfl.Tätigkeiten auf die Notare) ausgesprochen.

    Es ist von einem Qualifikationsdefizit der hiesigen Anwaltsnotare, einem Ansehensverlust der Justiz, unklaren und fehlenden Regelungen im Gesetzeswentwurf und noch anderen Nettigkeiten die Rede !

    In das gleiche Horn stößt das JM NRW in seinem Schr. v. 25.07.07 an das Bayerische Staatsministerium.

    Auch widerspricht der Präsi der Ansicht, dass mit einer Übertragung die Justiz Geld sparen könne. Das Gegenteil dürfte der Fall sein (da der Nachlasssektor einer der wenigen Bereiche ist, in denen die Justiz noch was verdient. Warum will den Bereich wohl sonst jemand haben?). Als die IHKs gemerkt haben, dass mit dem HR kein Geld zu verdienen ist, haben sie ja auch von weiteren "Übernahmeversuchen" abgesehen. Wo wir gerade beim Thema sind: Gibt es eine Interessengruppe da draußen die Geld zu verschenken hat ? Die Justiz hätte durchaus diverse kostenträchtige Bereiche abzugeben: PKH, BerH, Betreuungssachen usw. Niemand ? Dachte ich mir...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Gibt es eine Interessengruppe da draußen die Geld zu verschenken hat ? Die Justiz hätte durchaus diverse kostenträchtige Bereiche abzugeben: PKH, BerH, Betreuungssachen usw. Niemand ? Dachte ich mir...


    Ja, komisch, nicht? Wo doch Wirtschaftsprüfer und Rechtsgutachter für PKH und BerH geradezu prädestiniert wären, wo es doch stets darum geht, wer was am besten erledigen kann...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wieder auf dem Tisch:

    Bayerisches Staatsministerium der Justiz

    Pressemitteilung 017/2008
    22. Januar 2008
    Notare
    Justizministerin Beate Merk will Aufgaben vom Nachlassgericht
    auf Notare übertragen/ "Der Notar wäre dann einheitlicher
    Ansprechpartner in allen Nachlassangelegenheiten das
    heißt z.B.: Erbschein künftig vom Notar !"
    Auf Initiative von Justizministerin Beate Merk hat Bayerns Kabinett heute beschlossen,
    ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, das es jedem Bundesland
    ermöglichen würde, die Aufgaben der Nachlassgerichte auf die Notare zu
    übertragen -z.B. die Erteilung von Erbscheinen. Justizministerin Merk: "Mit einer
    Bündelung der Aufgaben bei den Notaren erhielten die Bürger im Erbfall
    alles Notwendige aus einer Hand, von der Testamentserrichtung bis zur Erbscheinserteilung.
    Notare würden so zu einer "One Stop Agency" in allen Erbschaftsangelegenheiten,
    einer zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme,
    die sich bei Testament, Nachlass und Erbe ergeben können." Derzeit werden
    z.B. Erbscheine vom Nachlassgericht erteilt, einer Abteilung des Amtsgerichts.
    Merk: "Unsere Notare verfügen über besondere Sachkunde im Nachlasswesen
    und gewährleisten durch ihre flächendeckende Präsenz ein hohes Maß
    an Bürgernähe."
    Merk: "Die endgültige Entscheidung, ob Bayern von dieser Möglichkeit
    Gebrauch macht, liegt aber beim Landesgesetzgeber !"

  • Notare würden so zu einer "One Stop Agency" ...



    :eek: einer was ... ? :gruebel:

    Zitat

    Unsere Notare verfügen über besondere Sachkunde im Nachlasswesen und gewährleisten durch ihre flächendeckende Präsenz ein hohes Maß an Bürgernähe.



    Ah ja ... :confused: Und was sind dann die Vorteile gegenüber dem Nachlassgericht.

    Den Link zur entsprechenden Pressemitteilung gibt es übrigens hier.

  • Nein, Lobbyarbeit.
    Die dt. Notare sind eine Zielscheibe der EU geworden, es geht um die Öffnung des Zugangs zum Notaramt.
    Um sich abzuschotten würden die Notare nun gerne gerichtliche Aufgaben übernehmen (damit die Pfründe gewahrt bleiben) und nur die mit Befähigung zum Richteramt auch bei uns Notar werden können.

  • wenn die Notare schon die (geldeinbringenden ) Erbscheinserteilungen übernehmen möchten, wie sieht es denn mit den Ausschlagungen, Nachlaßpflegschaften usw. aus ? (also das nicht so nette der Abteilung):confused:
    oder sollen die Notare nur die Rosinen aus dem Kuchen bekommen?:daumenrun

  • Dann können wir den § 36 GBO ja neu entdecken, ohne künftig unsere Kollegen zu ärgern.

    Und auch § 82a S. 2 GBO kann sicherlich befreiter angewendet werden. Ich hoffe, der Gesetzgeber regelt die Zuständigkeit so zufriedenstellend, dass dann nicht das Grundbuchamt von Pontius zu Pilatus rennt.

    Mit der Bezugnahme auf die Nachlassakten des Gerichts ist dann jedenfalls Schluss. Das wird die Verlage freuen, weil die Kommentierungen dann (wenn auch kaum messbar) dünner werden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ... ja fängt denn der Wahnsinn wieder von vorne an?

    Was soll denn dieser unsägliche Schwachsinn????

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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