Excel RVG-Rechner und Kostenausgleichung

  • Die sehr nützliche RVG-Berechnungstabelle des Kollegen Bitter ist schon im Forum bekannt, ich möchte aber dennoch nochmals an dieser Stelle auf sie verweisen:

    Link zum RVG-Rechner


    http://www.aksiegfried.de/forum/rvgtabelle.xltDaneben hat Herr Bitter eine Kostenausgleichungstabelle erstellt:

    Link zum Kostenausgleichungsrechner


    edit by Kai:

    Hier der freundlicherweise vom Kollegen Bitter zur Verfügung gestellte RVG-Rechner mit den ab 01.01.2021 geltenden Beträgen:
    http://zustellungsvertretung.de/wp-content/upl…er20210101.xltx

  • Herr Bitter hat freundlicherweise seine Tabelle auf den aktuellen Stand gebracht

    (Link entfernt, da eine neue Version zur Verfügung steht)

    Da die Zeit zum Testen sehr kurz war, wäre Herr Bitter für etwaige Fehlermeldungen dankbar.

  • schade ich kann leider die Tabelle an der Arbeit auch nicht öffnen. :mad: Ich habe Sie mir nach Hause geschickt und hoffe es klappt dann :gruebel:

  • da ich mit den Excel-Rechnern nicht immer arbeite und mich so an meine "Papier-Gebührentabellen" gewöhnt hab.. hab ich gestern mal "gebastelt".

    Sollte ein Fehler entdeckt werden bin ich um Hinweise dankbar!

  • da ich mit den Excel-Rechnern nicht immer arbeite und mich so an meine "Papier-Gebührentabellen" gewöhnt hab.. hab ich gestern mal "gebastelt".

    Sollte ein Fehler entdeckt werden bin ich um Hinweise dankbar!



    Vielen Dank!

    Ich frag mich allerdings, weshalb die Wahlanwaltsvergütungstabelle nur bis 140.000,00 € geht... hat das einen bestimmten Grund oder war es einfach der Gedanke "so hohe Streitwerte haben wir eh selten"? ;)

    Zur PKH-Tabelle: M.E. ist die Gebühr bei der Stufe bis 30.000,00 € unrichtig und müsste bei 412,00 € (statt 413,00 €) liegen, kann das sein? Entsprechend ändern sich auch die jeweiligen Gebührensätze.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • :confused:

    Ich frag mich allerdings, weshalb die Wahlanwaltsvergütungstabelle nur bis 140.000,00 €; geht... hat das einen bestimmten Grund oder war es einfach der Gedanke "so hohe Streitwerte haben wir eh selten";? ;)

    jepp ganz genau.. hab sie erweitert! ....

    Zur PKH-Tabelle: M.E. ist die Gebühr bei der Stufe bis 30.000,00 € unrichtig und müsste bei 412,00 €; (statt 413,00 €;) liegen, kann das sein? Entsprechend ändern sich auch die jeweiligen Gebührensätze.

    :eek: der Fehlerteufel habs geändert

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

    7 Mal editiert, zuletzt von TinkaHexe (9. August 2013 um 06:54) aus folgendem Grund: Ergänzung/Fehlerteufel

  • Super Arbeit und vielen Dank sowohl an den Ersteller der Excel Tabelle als auch der anderen Berechnungstabelle.

    Bei der Excel Tabelle ist mir aufgefallen, dass die Mindestgebühr in Höhe von 15,00 Euro bei 500 Euro nicht stimmt: Bei 0,3 spukt er mir 13,50 Euro aus. Kann man das vielleicht noch ändern?

    Viele Grüße

  • Bei der Excel Tabelle ist mir aufgefallen, dass die Mindestgebühr in Höhe von 15,00 Euro bei 500 Euro nicht stimmt: Bei 0,3 spukt er mir 13,50 Euro aus. Kann man das vielleicht noch ändern?

    kann ich grad nicht verstehen.. bei den hochgeladenen Dateien sind die 15,00 EUR drin... oder meinst du das eigentlich 0,3 von 45,00 EUR eigentlich 13,50 EUR sind? :gruebel: Aber vielleicht steh ich auf dem Schlauch...

    über den Weg des § 13 II RVG - sind es mindestens mindestens 15,00 EUR ....

    als Gebührenerhöhung (zB Mehrvertretung) selbst bleibt es bei 13,50 EUR.... 1,3 + 0,3 = 1,6 (58,50 + 13,50 = 72,00 EUR) - darum ja ein * über den 15 EUR

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • Hallo,

    ich meinte nicht deine Excel Tabellen sondern den Excel Rechner. Tut mir leid, habe mich falsch ausgedrückt.:oops: Aber dann passt es ja unter dem Strich, hab nur noch nicht den tollen durchblick bei der tollen neuen Reform:daumenrun

  • Auch von mir vielen vielen Dank für die Erstellung der Tabelle!
    Bei höheren SW rechne ich die Gebühren dann selbst aus (bei uns kommen SW über 500.000,00 EUR häufig vor).
    Eine rein formale Anmerkung zu den PKH-Gebühren: In der Spalte "Wert bis..." muss die letzte Zeile "über 30.000" lauten und nicht über "35.000", aber das ist nicht wirklich relevant.

  • Auch von mir vielen vielen Dank für die Erstellung der Tabelle!
    .......
    Eine rein formale Anmerkung zu den PKH-Gebühren: In der Spalte "Wert bis..." muss die letzte Zeile "über 30.000" lauten und nicht über "35.000", aber das ist nicht wirklich relevant.

    BITTE ...

    habs korrigiert... danke für den Hinweis...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • schade ich kann leider die Tabelle an der Arbeit auch nicht öffnen. :mad:

    Das geht mir genauso. Ich erhalte die Fehlermeldung "Die Datei hat ein nicht erkennbares Format."

    Die Vorversionen haben tadellos funktioniert und meine Arbeit sehr erleichtert. Ich bedanke mich an dieser Stelle erneut bei Herrn Bitter.

    Was muss ich denn tun, um den RVG-Rechner im Gericht benutzen zu können (wir haben Excel 2000)?

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Ich habe in einem unübersichtlichem Fall mal die Tabelle des Kollegen Bittner verwendet und bin mir unsicher, ob ich einen Denkfehler habe oder ein Fehler in der Berechnungstabelle ist:

    Anhängig sind 18.000,00 €
    nicht rechtshängig aber mitverglichen sind 5.000,00 €
    Es gibt 2 Mandanten, die vom gleichen RA vertreten werden.

    Müsste dann die Gebühr nach Nr. 1008 VV RVG nicht nach 23.000 EUR berechnet werden? In der Tabelle ist eine Wertabgabe dazu nicht möglich. Die Berechnung bezieht sich "automatisch" auf den Wert in der darüber liegenden Zeile. Dort sollte ich 23.000 EUR aber nicht eingeben, damit die Formel für § 15 Abs. 3 RVG noch funktioniert. In der Folge berechnet die Tabelle 1,3 für 18.000 €, 0,3 für 18.000 € und 0,8 für 5.000 € unter Beachtung der Höchstgrenze des § 15 Abs. 3

    Weiß jemand Rat? Ich meine, es müsste eine Erhöhungsgebühr für rechtshängige und nicht rechtshängige Ansrpüche (23.000 €) anfallen. :gruebel:

  • Die Verfahrensgebühr 1,6 aus 18.000.- €, die für den Mehrvergleich 1,1 aus 5.000.- €, höchstens 1,6 aus 23.000.- €.

    Der RVG-Rechner berechnet, nach meiner Meinung, nur die Terminsgebühr falsch, da hier auch der Wert aus den 23.000.- € und nicht nur aus den 18.000.- zu berechnen ist.

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