Hallo liebe Kollegen,
mir liegt ein Antrag auf Pfändung einer verdeckten Eigentümergrundschuld vor.
Im Grundbuch eingetragen sind mehrere Höchstbetragssicherungyhypotheken für Gläubiger B, die lt. löschungsfähiger Quittung des Gläubigers B (in öffentl. begl. Form) durch den Eigentümer vollständig gezahlt worden sind. Demnach hab ich den Beweis, dass die Höchstbetragssicherungyhypotheken entstanden sind.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Ausfertigung liegt mir auch vor.
Die Voreintragung des Eigentümers als Gläubiger der Eigentümergrundschuld ist nach wohl h.M. nicht erforderlich, so weit so gut.
Ich frage mich nur, ob ich den Passus - Als Grundschuld auf den Eigentümer X übergegangen - eintragen muss? Beantragt ist die Umschreibung nicht, sondern lediglich die Pfändung.
Der PfÜB wurde auf der Grundlage einer vollstreckbaren Urkunde (vollstreckbar wegen einer Forderung von 9.000.000 € nebst 5 % Zinsen ab Tag A) erlassen. In dem PfÜB wurden dann die entstandenen oder künftig entstehenden Eigentümergrundschulden und der Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs gepfändet wegen der jeweiligen Teilbeträge der im GB eingetragenen Höchstbetragssicherungshypotheken ohne Zinsen. Der Antrag lautet auch nur auf Eintragung der Pfändung der verdeckten Eigentümergrundschulden. Ich weiss jetzt nicht so recht wie ich den Eintragungstext fassen soll. Hab schon einige Eintragungsbsp. gelesen aber irgendwie bin ich mir ziemlich unsicher was die Zinsen angeht. Bei Höchstbetragshypotheken werden ja keine Zinsen eingetragen, da diese in dem Höchstbetrag enthalten sind. Ich würde also eher dazu tendieren, die Pfändung ohne Zinsen einzutragen. Aber ich bin mir sehr unsicher..
Für eure Hilfe wäre ich dankbar!