Hallo liebe Kollegen.
Im Nachlassverfahren wurde am 16.10.2012 ein sog. "Grundbuch-Erbschein" erteilt, welcher mir als Grundbuchamt in Ausfertigung vorliegt. Am 05.12.2012 wurde auf Antrag eines Miterben ein unbeschränkter Erbschein erteilt, datiert vom 05.12.2012, mit demselben Inhalt des Erbscheins vom 16.10.2012; Ausfertigung des unbeschränkten Erbscheins vom 05.12.2012 wurde an den Miterben ausgehändigt.
Nun wird im Zuge der Veräußerung des Grundbesitzes die vorherige Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Erbengemeinschaft beantragt.
Meine Frage ist nun, welchen Erbschein soll ich als Grundlage eintragen?
Ich würde nun beide Erbscheine als Eintragungsgrundlage vermerken.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.