Zuerst einmal wünsche ich allen ein gesundes neues Jahr!
Nun zum Sachverhalt - ich soll hier zu einer geplanten Anpassung der GVGA und GVO an die Bestimmungen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Stellung nehmen.
Mir ist allderings nicht bekannt, dass M-V die Neufassung der beiden Vorschriften - die nun also schon wieder geändert werden sollen - überhaupt schon in Kraft gesetzt hat. (NRW, Bayern und Niedersachsen haben die Vorschriften zum 01.08.2012 in Kraft gesetzt). Ich habe also derzeit dass Gefühl, dass ich mich hinsichtlich der Geschmacksrichtung eines Omeletts äußern soll, dessen Hauptzutaten - die Eier - hier noch gar nicht gelegt sind. Bevor ich mich aber diesbezüglich aus dem Fenster lehne, wollte ich hier mal die Frage stellen, ob ich die Einführung der geänderten Vorschriften der GVO und GVGA in M-V bislang einfach verschlafen habe.
Vielen Dank für eure Mühen!