SteuerID und Geburtsdatum braucht es, wenn die Auszahlung aus der Landeskasse begehrt wird.
Wird die Festsetzung gegen jemand anderen als die Landeskasse beantragt (Betroffener, Erbe, etc.) braucht es keine SteuerID und kein Geburtsdatum...
Macht es der Betreuer falsch, muss der RPfl (oder UdG, etc.) aus meiner Sicht die SteuerID und das Geburtsdatum schwärzen.
Spaß machen bestimmt Grenzfälle.
Aus meiner Sicht wäre es ratsam, SteuerID und Geburtsdatum des Betreuers ausschließlich in der Sammelakte gem. § 29 Aktenordnung abzulegen und nicht mit Vergütungen anzufordern, aber wir kochen ja den Brei nicht...